Kripobeamtin im Block-Prozess: Polizei sah zunächst Gefährdungslage für Christina Block
Polizei sah Gefahr für Christina Block nach Kinderentführung

Kripobeamtin im Block-Prozess: Polizei sah zunächst Gefährdungslage für Christina Block

Hätte eine Kontaktaufnahme der Polizei zu Christina Block unmittelbar nach der Entführung ihrer Kinder ihre Unschuld belegen können? Diese Frage steht im Zentrum der Verhandlungen am 38. Verhandlungstag im Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Nach der Aussage einer Kriminalbeamtin als Zeugin argumentiert der Verteidiger von Christina Block, dass die anfängliche Einschätzung der Polizei für seine Mandantin spricht.

Gefährdungslage für vermögende Familie

Die 33-jährige Kripobeamtin schilderte, dass die Hamburger Polizei am 1. Januar 2024 gegen Mittag von der dänischen Polizei den Auftrag erhalten habe, Christina Block über die Entführung ihrer Kinder zu informieren. Die Beamten hätten die Mutter jedoch weder an ihrer Anschrift noch im zur Block-Familie gehörenden Hotel „Grand Elysée“ angetroffen.

„Da es sich um eine vermögende Familie handelt, haben wir eine Gefährdungslage gesehen“, erklärte die Beamtin vor Gericht. Es habe die konkrete Sorge bestanden, dass Christina Block etwas zugestoßen sein könnte. Diese Einschätzung änderte sich erst, als in den Navigationsgeräten von zwei Mietfahrzeugen, die mutmaßliche Entführer am Flughafen zurückgegeben hatten, die Adresse des Elysées entdeckt wurde.

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Verteidiger sieht Bestätigung für Unschuld

Christina Blocks Verteidiger, Ingo Bott, wertete die Aussage der Kripobeamtin als deutliche Bestätigung, dass seine Mandantin ohne Vorsatz gehandelt und damit keine Straftat begangen habe. „Das widerspricht einem Tatplan“, betonte Bott. Seine Mandantin habe die Silvesternacht im Hotel gefeiert und danach zu Hause ausgeschlafen.

Der Verteidiger argumentierte weiter: „Die Polizei hätte sie am Morgen des 1. Januar finden können. Es hätte all das nicht funktionieren können, wenn die Polizei ihren Job gemacht hätte“. Damit bezog er sich auf den Vorwurf, Christina Block habe einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer Kinder gegeben.

Hintergrund des Falls

An jenem Neujahrstag 2024 waren die beiden Block-Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, von Entführern zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht worden. Von dort holte Christina Block sie nach eigenen Angaben nach Hamburg. Die 52-jährige Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet die Vorwürfe vehement.

Die Unternehmerin führt seit Jahren einen erbitterten Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel um die beiden jüngsten der vier gemeinsamen Kinder. Die Kinder waren im Sommer 2021 nicht wie vereinbart nach einem Wochenendbesuch bei ihrem Vater in Dänemark nach Hamburg zurückgekehrt.

Aussagen zu Gerhard Delling

Zu den sechs Mitangeklagten in dem Prozess gehört auch der Lebensgefährte von Christina Block, Gerhard Delling (66), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Der frühere Sportmoderator bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben.

Die Kripobeamtin berichtete, dass die Polizei am Neujahrstag mehrmals mit Delling telefoniert habe. Dieser habe angegeben, Christina Block nach der Silvesterfeier nach Hause gefahren zu haben. Wo sie sich aufhalte, könne er nicht sagen. Wegen der Sorge um seine Lebensgefährtin sei Delling bereit gewesen, mit einem Zweitschlüssel zu ihrem Haus zu fahren, um dort mit der Polizei nachzusehen.

Dellings Verteidiger erklärte nach der Aussage der Zeugin, sein Mandant habe lediglich gewusst, dass Christina Block eigenverantwortlich eine Reise angetreten habe. Zudem habe er später einen Kontakt zwischen ihr und der Polizei hergestellt, um zu zeigen, dass es ihr und den Kindern gut gehe.

Christina Block hatte nach eigenen Angaben am Abend des Neujahrstages ein Foto von dem Bauernhof in Süddeutschland geschickt, auf dem sie mit den beiden schlafenden Kindern zu sehen war. Der Prozess vor dem Hamburger Landgericht geht in die nächste Phase, während die Verteidigung weiter auf die anfängliche Gefährdungseinschätzung der Polizei als Beleg für die Unschuld ihrer Mandantin verweist.

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