Polizistenattacke in Waren: Täter muss über 3100 Euro Strafe zahlen
Polizistenattacke in Waren kostet Täter 3100 Euro

Polizistenattacke in Waren endet mit hoher Geldstrafe

Ein junger Mann aus Waren an der Müritz muss wegen eines Angriffs auf Polizeibeamte eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 3100 Euro zahlen. Das Amtsgericht der Müritzstadt sprach den Angeklagten schuldig wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung der Beamten. Der Vorfall, der sich am 3. Juli 2025 im Norden der Stadt ereignete, erforderte den Einsatz von vier Polizisten, um die Situation unter Kontrolle zu bringen.

Drohungen und Angriff auf Beamte

Der Angeklagte war ursprünglich Gegenstand eines Polizeieinsatzes, nachdem eine Mieterin eines Mehrfamilienhauses den Notruf gewählt hatte. Sie berichtete, dass der Mann sie wegen Drogen bedroht habe. Als die Beamten eintrafen, befand sich der Gesuchte bereits auf dem Fußweg am Alten Bahndamm. Eine Polizistin schilderte, dass der Mann zunächst weglief, aber angesprochen wurde, um die Angelegenheit zu klären.

Daraufhin drehte sich der Angeklagte um und behauptete, eine Waffe in seiner Hose zu haben. In einer dramatischen Geste formte er seine Hände zu Pistolen und ging, wie in einem Film, „schießend“ auf die Beamten zu. Ein Beamter drohte mit Reizgas, woraufhin der Angeklagte seine Hände hob und mit Fäusten auf die Polizisten zulief. Die Polizistin sagte später: „Ich hatte Angst.“ Ein Kollege reagierte schnell, indem er dem Angreifer die Beine wegzog, doch es musste Verstärkung gerufen werden, um den Mann fesseln zu können.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Gerichtsverhandlung ohne Einsicht

Fast ein Jahr später, während der Gerichtsverhandlung, zeigte der Angeklagte keine Reue. Er behauptete, die Beamten hätten „Lügen verbreitet und mich ohne Anlass zusammengefaltet.“ Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke hatte dafür kein Verständnis und verwies auf die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe. Sie gab dem Verurteilten mit auf den Weg: „Sie haben ein Problem mit Drogen und dem sollten sie sich dringend widmen.“

Der Angeklagte verhielt sich während der Verhandlung demonstrativ unbeeindruckt, steckte die Hände in die Taschen, schaute zu Boden oder blickte bewusst nicht zur Richterin. Die Richterin verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen zu je 26 Euro, was einer Geldstrafe von insgesamt 3120 Euro entspricht und etwa vier Monaten Haftstrafe gleichkommt. Sie erklärte, dass die Mindeststrafe für einen Angriff auf Beamte bei drei Monaten Haft oder Geldstrafe liege, dieser Fall jedoch höher eingestuft werden müsse.

Da der Mann bisher nur einmal vorbestraft ist, wurde keine Freiheitsstrafe verhängt. Die verhängte Strafe liegt etwas höher als die Forderung des Staatsanwalts. Nach der Urteilsverkündung verließ der Verurteilte den Saal mit einem knappen „Danke.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration