Prozessauftakt mit lauten Protesten: Imamoglu vor Gericht
Als der ehemalige Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu den Gerichtssaal in Istanbul betrat, brandete lauter Beifall und zugleich scharfe Pfiffe auf. Unter strenger Beobachtung von Sicherheitskräften drehte er sich um und winkte seinen Unterstützern zu. Schon die ersten Minuten der Verhandlung waren von lautstarken Zwischenrufen aus dem Publikum geprägt. Als Imamoglu wegen formeller Einwände versuchte, ans Rednerpult zu treten, wurde er sofort vom Richter zurechtgewiesen – die eigentliche Verhandlung habe noch nicht einmal begonnen. Die Empörung im Saal war deutlich spürbar. Kurz nach Beginn mussten alle Anwesenden den Gerichtssaal verlassen, die Verhandlung wurde unterbrochen.
Stimmung spiegelt Festnahme vor fast einem Jahr wider
Die aufgeheizte Atmosphäre zu Beginn des Hauptprozesses gegen Imamoglu erinnerte stark an die Ereignisse vor fast einem Jahr. Damals wurde der Oppositionspolitiker festgenommen, verhaftet und als Istanbuler Bürgermeister abgesetzt. Zusätzlich wurde sein Universitätsdiplom annulliert, das eine zentrale Voraussetzung für eine Präsidentschaftskandidatur darstellt. Das Vorgehen gegen den wichtigsten politischen Gegner von Präsident Recep Tayyip Erdogan löste landesweite Protestwellen aus und entwickelte sich zum Symbol einer neuen Repressionswelle. Diese richtet sich gegen die größte Oppositionspartei CHP, gegen Regierungskritiker und gegen unabhängige Journalisten in der Türkei.
Schwere Vorwürfe und politische Dimensionen
Seit seiner Festnahme sitzt Imamoglu im Istanbuler Bezirk Silivri in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Gründung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung und Geldwäsche vor. Präsident Erdogan bezeichnet die CHP, die Gründungspartei des Landes, öffentlich als kriminelle Bande, die sich wie ein Oktopus über die Stadt Istanbul ausgebreitet habe – mit Imamoglu an ihrer Spitze. Imamoglu selbst nennt den Fall „eine der härtesten Prüfungen für die türkische Demokratie“. Internationale Menschenrechtsorganisationen bewerten den Prozess durchweg als politisch motiviert.
Mehr als 2.000 Jahre Haft gefordert
Die Anklage wiegt außerordentlich schwer: Imamoglu ist wegen 142 einzelnen Vergehen angeklagt. Laut Anklageschrift soll er eine kriminelle Organisation gegründet und geleitet haben. Das Ziel sei gewesen, die Istanbuler Stadtverwaltung systematisch für die Begehung von Straftaten zu nutzen und sich persönlich zu bereichern. Konkret wird ihm vorgeworfen, die Stadtverwaltung als Finanzquelle missbraucht zu haben, um die Führung der CHP zu übernehmen und so seine eigene Präsidentschaftskandidatur abzusichern.
Zusammengerechnet fordert die Staatsanwaltschaft, wie Staatsmedien berichten, mehr als 2.000 Jahre Haft für Imamoglu. Insgesamt sind in dem umfangreichen Verfahren 407 Verdächtige angeklagt. Darunter befinden sich Imamoglus Anwalt, sein persönlicher Sprecher, verschiedene Familienmitglieder sowie kritische Journalisten. Der Richter kündigte an, dass nun wöchentlich von Montag bis Donnerstag verhandelt werden soll.
Ehefrau hofft auf Stärkung des Rechtsstaats
Dilek Imamoglu, die Ehefrau des Angeklagten, sagte der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessbeginn, sie betrachte den Prozess nicht nur als persönliche Angelegenheit. Für sie stelle er eine wichtige Bewährungsprobe für die Rechtsstaatlichkeit im Land dar. „Unsere Hoffnung ist sehr groß. Denn wir wissen, dass wir im Recht sind, und daran glauben wir von ganzem Herzen.“ Für sie sei ein gutes Ergebnis nicht allein ein Freispruch. „Aber 'ein gutes Ergebnis' bedeutet für mich, dass das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz wieder gestärkt wird.“
Kritik am Verfahren und politischer Einfluss
Der Prozess könnte sich über Jahre hinziehen. Die türkische Regierung betont regelmäßig, die Justiz sei unparteiisch und unabhängig. Doch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch äußerte ernsthafte Bedenken, dass Imamoglu ein faires Verfahren erhalten werde.
So sei die Anklageschrift noch vor ihrer offiziellen Annahme an regierungsnahe Medien durchgestochen worden. Ein Großteil der Beweisführung stütze sich auf rund ein Dutzend Zeugen, deren Identität geheim gehalten werde – ähnlich wie bei anderen politisch motivierten Prozessen in der Türkei, bemängelte HRW. Es gebe voreingenommene Aussagen von Staatsanwälten und von Präsident Erdogan selbst. Beispielsweise sei Erdogans Oktopus-Aussage wörtlich in die Anklageschrift übernommen worden.
Für scharfe internationale Kritik sorgte zudem, dass Erdogan im Februar den Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen Imamoglu leitete, zum neuen Justizminister ernannte. Dies verdeutliche den „eklatanten Einfluss“ der Regierung auf die Justiz, so Human Rights Watch.
Historischer Hintergrund: Wie Imamoglu zum Rivalen wurde
Um zu verstehen, warum Imamoglu für Präsident Erdogan zu einem so gefährlichen Rivalen wurde, lohnt ein Blick auf die Bürgermeisterwahl in Istanbul im Jahr 2019. Zuvor hatte Erdogans islamisch-konservative Regierungspartei die Metropole 25 Jahre lang ununterbrochen regiert.
Die erste Abstimmung wurde nach massiver Kritik Erdogans annulliert. In der notwendigen zweiten Runde gewann Imamoglu dann mit noch größerem Abstand – dies galt als schwerer politischer Rückschlag für den langjährigen Präsidenten.
Konnte Erdogan die Präsidentenwahl 2023 gegen den als schwach geltenden Oppositionschef Kemal Kilicdaroglu noch für sich entscheiden, landete seine Partei bei den landesweiten Lokalwahlen 2024 erstmals in ihrer Geschichte nur auf dem zweiten Platz hinter der CHP.
Politische Beobachter gehen davon aus, dass die nächste Präsidentschaftswahl, offiziell für 2028 geplant, schon im kommenden Jahr stattfinden könnte. Denn um erneut kandidieren zu können, muss Erdogan entweder die Verfassung ändern lassen oder vorgezogene Wahlen ansetzen.
Imamoglu will trotz der ungünstigen Vorzeichen und seiner aktuellen Haft unbedingt kandidieren, wie er dem Medium T24 in einem schriftlichen Interview mitteilte. Eine Wahl, bei der er nicht antreten dürfe, „wäre eine Wahl, bei der die Legitimität des Präsidenten endet“, so Imamoglu aus dem Gefängnis.



