Prozess gegen rechte Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' in Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit
In Hamburg hat ein bedeutender Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' begonnen. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verhandelt die Angelegenheit unter Ausschluss der Öffentlichkeit, was auf das junge Alter der Angeklagten zurückzuführen ist. Vier von ihnen sind noch minderjährig, und zur Tatzeit waren sie zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Schwere Vorwürfe und terroristische Aktivitäten
Die Generalbundesanwaltschaft wirft den Angeklagten schwerwiegende Straftaten vor, darunter:
- Versuchter Mord
- Verabredung zum Mord
- Brandstiftung
- Gefährliche Körperverletzung
Laut Anklage hat die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant. Stefan Biehl, der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, betonte, dass die Mitglieder einer 'völkisch-nationalistischen' Gesinnung folgten und sich als 'letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Traditionen, der Kultur und der deutschen Nation' sahen.
Organisation und Propaganda im Internet
Die Gruppe organisierte sich nach nationalsozialistischem Vorbild mit 'Gauleitern' und einem 'Propagandaminister'. Ihr Logo orientierte sich an dem der Waffen-SS. Besonders auffällig ist, dass die Angeklagten Videos ihrer Taten, einschließlich sogenanntem 'Pädo-Hunting', auf Social-Media-Plattformen wie TikTok veröffentlichten, um neue Mitglieder zu werben.
Konkrete Anschläge und Schäden
Zu den konkreten Taten gehören:
- Ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern, Brandenburg, im Oktober 2024, bei dem das Haus vollständig ausbrannte und ein Sachschaden von einer halben Million Euro entstand.
- Ein versuchter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln, Thüringen, im Januar 2025, bei dem Hakenkreuze und rassistische Slogans hinterlassen wurden.
- Ein geplanter Brandanschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg, Brandenburg, der durch Hinweise von Journalisten verhindert werden konnte.
Verhaftungen und Prozessverlauf
Fünf Angeklagte wurden nach Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai 2025 festgenommen. Drei weitere saßen bereits seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Drei Beschuldigte gelten als Rädelsführer, und bis auf einen 15-Jährigen befinden sich alle noch in Haft. Der Prozessauftakt verzögerte sich aufgrund strenger Sicherheitskontrollen, und vor dem Gericht demonstrierten Antifa-Mitglieder gegen rechten Terror.
Debatte um Öffentlichkeit des Prozesses
Die Bundesanwaltschaft und Nebenkläger sprachen sich für eine öffentliche Verhandlung aus, da die Angeklagten selbst die Öffentlichkeit durch ihre Online-Aktivitäten gesucht hätten. Das Gericht folgte jedoch den Anträgen der Verteidiger, die auf das Jugendgerichtsgesetz verwiesen und Stigmatisierungsrisiken betonten. Nur die Urteilsverkündung wird öffentlich sein, um dem großen öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.



