Prozess gegen rechte Terrorgruppe in Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg hat am Vormittag der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlegung bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt teils noch minderjährig, was diese außergewöhnliche Maßnahme erforderlich machte.
Anklagepunkte und terroristische Aktivitäten
Die bei ihrer Festnahme teils noch minderjährigen Angeklagten müssen sich unter anderem wegen versuchten Mordes, Verabredung zum Mord und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Verhandlung wird nach dem Jugendgerichtsgesetz geführt, was die besonderen Umstände des Falls berücksichtigt.
Laut Anklage hat die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft folgten die Mitglieder einer völkisch-nationalistischen Gesinnung und verstanden sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Diese ideologische Ausrichtung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe.
Festnahmen und Untersuchungshaft
Fünf Angeklagte – ein mittlerweile 15-Jähriger, drei 16- und ein 19-Jähriger – waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Ein weiterer heute 19 sowie ein 21 und ein 22 Jahre alter Angeklagter saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben, was die bundesweite Dimension der Ermittlungen zeigt.
Bis auf den 15-Jährigen, gegen den der Haftbefehl zwischenzeitlich aufgehoben worden war, befinden sich alle Angeklagten noch in Untersuchungshaft. Dies unterstreicht die Schwere der Vorwürfe und die Notwendigkeit strenger Sicherheitsvorkehrungen.
Prozessauftakt und Demonstrationen
Der Prozessauftakt hatte sich um gut eine halbe Stunde verzögert, da die strengen Sicherheitskontrollen am Eingang des Gerichtsgebäudes viel Zeit in Anspruch nahmen. Vor dem Gerichtssaal demonstrierten Mitglieder der Antifa. Auf einem Banner stand „Den rechten Terror stoppen. Das Problem heißt Rassismus“. Diese Proteste verdeutlichen die gesellschaftliche Brisanz des Falls und die anhaltenden Spannungen im Zusammenhang mit rechtsextremer Gewalt.
Die Kombination aus jugendlichen Angeklagten, schwerwiegenden Terrorvorwürfen und dem Ausschluss der Öffentlichkeit macht diesen Prozess zu einem bemerkenswerten Fall in der deutschen Justizgeschichte. Die Öffentlichkeit muss nun auf die Urteilsverkündung warten, um weitere Details zu erfahren.



