Erster Prozess um Millionen-Einbruch bei Sparkasse startet Mitte Juni in Essen
Prozess um Sparkassen-Einbruch startet Mitte Juni

Erster Prozess um Millionen-Einbruch bei Sparkasse startet Mitte Juni in Essen

Knapp ein halbes Jahr nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse beginnt am 11. Juni vor dem Landgericht Essen die juristische Aufarbeitung des Falls. Zwei ehemalige Schließfachbesitzer verlangen von dem Geldinstitut Schadenersatz in Höhe von 391.000 Euro beziehungsweise knapp 49.000 Euro. Eine dritte Zivilklage ist bereits für den 9. Juli terminiert, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte.

Kunden fordern volle Haftung der Sparkasse

Die Kläger fordern die volle Haftung für ihre bei dem Einbruch entstandenen Schäden, weil der Tresorraum der Sparkasse und das Gebäude mit angrenzender Tiefgarage aus ihrer Sicht nicht ausreichend gesichert gewesen seien. Die Sparkasse hat die Abweisung der Klage beantragt, bisher aber noch keine detaillierte Begründung vorgelegt. Diese soll in den kommenden Tagen folgen.

Der Kläger-Anwalt Daniel Kuhlmann stützt seine Forderung nach voller Haftung auf ein Fachgutachten. Dieses besagt, dass das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden sei. Nach früheren Äußerungen Kuhlmanns fehlten etwa:

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  • Bewegungsmelder für den Tresorraum
  • Ein sogenannter Wandschutz als netzartige Innenauskleidung
  • Regelmäßige Patrouillengänge rund um den Tresorraum

Millionen-Coup mit hohem Schaden und ungeklärter Täterspur

Bei dem Einbruch Ende Dezember vergangenen Jahres drangen die Täter über eine Tiefgarage in das Sparkassengebäude ein, überwanden mehrere Sicherheitssysteme und bohrten sich direkt in den Tresorraum der Filiale. Dort räumten sie rund 3.100 Kundenschließfächer aus.

Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, könnte aber auch deutlich höher im dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern fehlt trotz intensiver Ermittlungen mit zeitweise über 300 Fahndern weiter jede heiße Spur.

Betroffene Kunden mit erheblichen Verlusten

Bei den drei ersten Klagen handelt es sich um erhebliche Vermögensverluste:

  1. Fast 400.000 Euro aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung, die die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstellten
  2. Gold im Wert von knapp 50.000 Euro
  3. Bargeld, eine Rolex-Uhr und Schmuck im Gesamtwert von rund 120.000 Euro

Alle drei Fälle sind laut Anwalt Kuhlmann bestens belegt mit Quittungen und teilweise mit Augenzeugen für die Einlagerung.

Sparkasse weist alle Vorwürfe entschieden zurück

Die Sparkasse hat bisher jede Kritik an der Sicherheit der Filiale zurückgewiesen. Das Geldinstitut betonte mehrfach, dass die Filiale mit dem Schließfachraum „nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert“ sei. Bisher ist die Haftung der Bank auf 10.300 Euro pro Schließfach begrenzt, falls Kunden nicht privat zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben.

Zunächst Güteverhandlung vor dem Landgericht

Für den Zivilprozess ist zunächst nur ein Termin anberaumt. Am Anfang steht eine Güteverhandlung mit dem Versuch einer gütlichen Einigung oder eines Vergleichs. Danach würden möglicherweise weitere Termine bestimmt, insgesamt ist aber mit weniger Verhandlungstagen als bei einem Strafverfahren zu rechnen.

Der Prozessauftakt markiert den Beginn der juristischen Aufarbeitung eines der spektakulärsten Bankeinbrüche der letzten Jahre, der nicht nur erhebliche finanzielle Schäden verursachte, sondern auch grundsätzliche Fragen zur Sicherheitsverantwortung von Geldinstituten aufwirft.

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