„Reichsbürger“-Prozess in Mühlhausen: Lange Haftstrafen für mutmaßliche Führungsfiguren
„Reichsbürger“-Prozess: Lange Haftstrafen in Mühlhausen

Landgericht Mühlhausen verhängt mehrjährige Haftstrafen im „Reichsbürger“-Prozess

Im aufsehenerregenden Prozess gegen zwei mutmaßliche Führungsfiguren der sogenannten „Reichsbürger“-Szene hat das Landgericht Mühlhausen am 3. März 2026 ein deutliches Urteil gesprochen. Die zuständige Kammer verurteilte die beiden Angeklagten zu langen Freiheitsstrafen, nachdem sie versucht hatten, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu untergraben. Die Richter folgten dabei in weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die bereits hohe Haftstrafen beantragt hatte.

Fünf Jahre und sieben Monate sowie vier Jahre Gefängnis

Das Gericht verhängte gegen den 55-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten. Sein 53-jähriger Komplize muss für vier Jahre ins Gefängnis. Beide Männer wurden als mutmaßliche Führungsfiguren einer „Reichsbürger“-Gruppe identifiziert, die das Gericht in seinem Urteil als kriminelle Vereinigung einstufte. Die Vorsitzende Richterin Sarah Teicher betonte während der Urteilsverkündung, dass die Angeklagten gezielt darauf hingearbeitet hätten, den Staat lahmzulegen und einen möglichst raschen Zusammenbruch des bestehenden Staatssystems herbeizuführen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zur Revision haben. Die Richterin erklärte jedoch, dass die Beweislage eindeutig sei und die Kammer den Darstellungen der Angeklagten nicht glaube.

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Massenhaftes Versenden einschüchternder Schreiben an Behörden

Die beiden Männer hatten versucht, die Behörden durch das massenhafte Versenden von verschiedenen Schreiben zu blockieren. Diese wurden unter anderem an Stadtverwaltungen und das Thüringer Finanzgericht gesendet. In den Schriften wurden hohe Geldbeträge von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes persönlich gefordert, um diese einzuschüchtern und von ihrer Arbeit abzuhalten.

„Durch die hohen Geldforderungen wollten sie die Behördenmitarbeiter einschüchtern“, sagte Richterin Teicher. Diese Taktik sei typisch für die sogenannten „Reichsbürger“, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und sich mit pseudo-juristischen Schreiben an Ämter und Behörden wenden, um juristische oder finanzielle Konsequenzen anzudrohen.

Radikalisierung während der Corona-Pandemie und persönliche Motive

In ihrer Urteilsbegründung zeichnete die Richterin die persönlichen Hintergründe der beiden Angeklagten nach. Der 55-Jährige stammt aus einer Landwirtschaftsfamilie und führte bis in die 2010er Jahre ein eigenes Unternehmen, das schließlich Millionenschulden anhäufte. Nachdem seine Frau schwer erkrankte, wandte er sich der „Reichsbürger“-Ideologie zu, auch um Steuerzahlungen zu vermeiden. „Er sprach von Vertretern des Staates nur noch als Verbrechern“, so Teicher.

Der 53-Jährige begann, den Rechtsstaat infrage zu stellen, nachdem er in einem Familienrechtsstreit mehrfach unterlegen war und erfolglos ein Umgangsrecht für seine drei Kinder erstreiten wollte. Beide Männer radikalisierten sich während der Corona-Pandemie weiter und schlossen sich schließlich zu einer kriminellen Vereinigung zusammen, die sie anführten.

Gericht stuft Gruppierung als kriminelle Vereinigung ein

Das Landgericht Mühlhausen verurteilte die beiden Männer wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie wegen versuchter Nötigung und Erpressung. Die Gruppierung soll noch mehrere weitere Personen umfassen, die in separaten Verfahren strafrechtlich verfolgt werden. Die Richterin betonte, dass aus abgefangenen Chatnachrichten eindeutig hervorgehe, dass beide Angeklagten den Staat ablehnten und einen Systemsturz herbeiführen wollten.

Während der Urteilsbegründung verfolgten die beiden Männer die Ausführungen teilweise tuschelnd und scherzend mit ihren Verteidigern. Der ältere Angeklagte hatte zuvor erklärt, aus Frust über die Behörden gehandelt zu haben, während der jüngere betonte, die Schreiben hätten immer konkrete Anlässe gehabt. Das Gericht wies diese Darstellungen jedoch als unglaubwürdig zurück.

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