Revision eingelegt: Urteil zu Messerattacke am Holocaust-Mahnmal noch nicht rechtskräftig
Die Justiz beschäftigt sich weiterhin mit der schweren Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin. Das Urteil gegen den Angreifer, der zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Kurz vor Ablauf der Frist hat der Verteidiger des 20-jährigen Syrers Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Damit landet der Fall nun beim Bundesgerichtshof (BGH), wo eine endgültige Entscheidung getroffen werden muss.
Urteil des Kammergerichts Berlin
Das Kammergericht Berlin hatte den jungen Mann am 5. März dieses Jahres verurteilt. Die Richter sahen ihn schuldig wegen versuchten Mordes und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. In ihrer Begründung werteten sie die Tat als radikal-islamistisch motiviert. Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, "einen Menschen gegriffen" und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben, was das Opfer nur knapp überlebte.
Hintergründe der Tat
Laut Urteil reiste der Syrer am 21. Februar 2025 gezielt von Leipzig nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff zu verüben. Er wählte das Holocaust-Mahnmal als Tatort aus, eine Gedenkstätte, die an die Ermordung der Juden erinnert. Über eine Messengerkommunikation hatte er sich dem IS als Mitglied angedient. Das Opfer, ein 31-jähriger spanischer Tourist, erlitt einen Schnitt an der Kehle, überlebte aber.
Strafanträge und Verfahren
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt und das allgemeine Strafrecht angewendet, wie von der Anklage gefordert. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig lebte, stellte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft.
Der Fall zeigt die komplexen rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen von Terroranschlägen in Deutschland. Die Revision beim BGH wird nun klären, ob das Urteil Bestand hat oder geändert wird. Experten erwarten eine sorgfältige Prüfung, da es um schwere Vorwürfe und die Sicherheit öffentlicher Gedenkstätten geht.



