Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Ermittlungsverfahren
Sachsen-Anhalt: Weniger Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt: Leichter Rückgang der Ermittlungsverfahren nach Jahren des Anstiegs

Die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt melden erstmals seit Jahren einen leichten Rückgang der eingegangenen Ermittlungsverfahren. Nach kontinuierlichen Steigerungen zwischen 2022 und 2024 zeigt die aktuelle Statistik für das Jahr 2025 eine Abnahme um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Landesweit gingen im vergangenen Jahr knapp 259.500 Verfahren bei den Behörden ein, wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht.

Veränderungen bei Deliktsarten: Rückgänge und Zunahmen

Die Entwicklung der Ermittlungsverfahren zeigt deutliche Unterschiede bei verschiedenen Deliktsarten. Rückläufig waren insbesondere Verfahren im Bereich der Drogenkriminalität, Wirtschaftsstraftaten, Kinderpornografie und Umweltdelikte. Demgegenüber verzeichneten die Staatsanwaltschaften deutliche Zunahmen bei zwei Deliktsbereichen: Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls stiegen um 14,7 Prozent an, während Verfahren mit dem Vorwurf rechtsextremistischer Straftaten um 8,4 Prozent zunahmen.

„Gerade der Bereich der rechtsextremistisch und rassistisch motivierten Straftaten erfordert weiterhin die besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden“, betonte Generalstaatsanwältin Heike Geyer in ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht.

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Verfahrensdauer und Anklagepraxis

Die durchschnittliche Dauer eines Ermittlungsverfahrens blieb mit 1,8 Monaten auf dem Niveau des Vorjahres stabil. Im vergangenen Jahr wurden Anklagen gegen insgesamt 9.889 Beschuldigte erhoben, was einer Steigerung von knapp fünf Prozent gegenüber 2024 entspricht. Zusätzlich beantragten die Staatsanwaltschaften Strafbefehle gegen etwa 13.100 Beschuldigte.

Personalentwicklung und offene Verfahren

Trotz des leichten Rückgangs der neu eingegangenen Verfahren stieg die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren um fünf Prozent auf etwa 24.400 Fälle an. Dies entspricht laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft knapp zwei Monatseingängen. Die Behörde bezeichnet die Summe der offenen Verfahren dennoch als maßvoll.

Parallel zur Verfahrensentwicklung zeigt sich eine besorgniserregende Personalentwicklung: Die Zahl der Staats- und Amtsanwälte sank im gleichen Zeitraum von 249 auf 238. Die Generalstaatsanwaltschaft spricht von einer Überalterung des Personalbestandes, da das Durchschnittsalter der Staats- und Amtsanwälte bei etwa 49 Jahren liegt. Altersabgänge und Abgänge aus anderen Gründen wie Dienstunfähigkeit oder Versetzung in andere Bundesländer überwogen deutlich die Neueinstellungen.

Die Entwicklung der Ermittlungsverfahren in Sachsen-Anhalt zeigt somit ein gemischtes Bild: Während die Gesamtzahl der Verfahren leicht zurückgeht, stellen bestimmte Deliktsbereiche wie Wohnungseinbrüche und rechtsextremistische Straftaten die Strafverfolgungsbehörden vor wachsende Herausforderungen – und dies bei gleichzeitig schwindenden personellen Ressourcen.

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