Schiedsstellen in Thüringen: Konsens statt Urteil bei Streitigkeiten
Schiedsstellen in Thüringen: Konsens statt Urteil

Ob Kinderlärm, nicht beseitigtes Herbstlaub oder der Verlauf eines Zauns: Viele Streitigkeiten entzünden sich an nachbarschaftlichen Differenzen. In Thüringen gibt es derzeit rund 200 Schiedsstellen und etwa 310 Schiedspersonen, die bei solchen Konflikten vermitteln. „Solche Fälle machen zweifellos den Großteil unserer Arbeit aus“, sagt Sylvia Biereigel, Vorsitzende der Landesvereinigung Thüringen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie ist seit 34 Jahren als Schiedsfrau in ihrer Heimatregion aktiv.

Günstig und schnell: Schlichtung statt Gerichtsverfahren

Anstatt auf einen langwierigen Prozess zu setzen oder Querelen eskalieren zu lassen, können sich Betroffene an Schiedsstellen wenden. Diese müssen in jeder Gemeinde Thüringens vorgehalten werden. „Insbesondere sinnvoll ist das bei Nachbarn, die ja auf längere Zeit weiterhin friedlich miteinander und nebeneinander leben wollen“, betont Biereigel. Das Instrument der Schiedsstellen sei äußerst erfolgreich und sinnvoll.

Die Schiedsstellen kommen bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie Nachbarschaftskonflikten zum Einsatz, aber auch bei bestimmten Strafsachen wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen oder Taten im Vollrausch. In solchen Fällen wird zunächst einer der ehrenamtlichen Schlichter hinzugezogen.

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Vorteile der Schlichtung: Kostengünstig und vertraulich

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Verfahren fallen mit durchschnittlich 50 bis 70 Euro deutlich günstiger aus als ein Gerichtsverfahren. Im Schnitt dauert eine Schlichtung nicht länger als vier Wochen. Zudem werden die Verfahren nur im kleinen Kreis zwischen den Beteiligten und der Schiedsperson abgehalten – anders als bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen.

Der größte Vorteil sei jedoch ein anderer: Anstelle eines richterlichen Urteils, bei dem klar zwischen Recht und Unrecht entschieden wird, zielt ein Schiedsverfahren auf eine Einigung ab, mit der beide Seiten leben können. Verhärtete Fronten lassen sich so vermeiden, und die Beteiligten können sich weiterhin in die Augen blicken. Rechtssicherheit bringt eine Schlichtung dennoch: „Die Vergleiche werden protokolliert und sind ab der Zustimmung beider Seiten für 30 Jahre rechtswirksam“, erklärt Biereigel. Im Schnitt wird in etwa 60 Prozent der Fälle eine Einigung erzielt. Nur etwa 10 Prozent landen am Ende vor Gericht, die restlichen 30 Prozent der Antragsteller lassen die Sache auf sich beruhen.

Suche nach Ehrenamtlichen gestaltet sich schwierig

Wer selbst auf der Suche nach einer Schiedsperson ist, kann sich ans örtliche Rathaus wenden. Jede Kommune muss als Pflichtaufgabe über eine Schiedsperson verfügen. Doch die Suche nach Freiwilligen gestaltet sich nicht immer einfach. Laut Biereigel haben aktuell die Gemeinden Leutenberg und Kaulsdorf (beide Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) sowie Harth-Pöllnitz (Kreis Greiz) Probleme, geeignete Freiwillige zu finden. Dem Justizministerium zufolge war die Schiedsstelle in Bad Lobenstein seit 2018 verwaist. Erst nach einer Werbeaktion unter anderem mit Hilfe sozialer Medien konnte das Amt 2023 wieder besetzt werden. Auch die Stadt Bad Frankenhausen habe das Ministerium informiert, dass die Kandidatensuche immer schwieriger werde.

Voraussetzungen und Aufwand für Schiedspersonen

Wer sich selbst als Schiedsperson engagieren möchte, muss zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, ausreichend Zeit und einen guten Gesundheitszustand mitbringen. Bewerber müssen zudem kommunikationsfähig sein, über einen guten Leumund verfügen, in der Nähe der Schiedsstelle wohnen und „nach Bildung und natürlicher Befähigung“ in der Lage sein, diese Aufgabe auszuüben. Der Arbeitsaufwand liegt im Schnitt bei etwa fünf Stunden pro Monat, ist aber auch abhängig davon, wie bekannt die Schlichtungsstelle ist. Eine Amtszeit dauert fünf Jahre und beginnt mit dem Tag der Berufung durch den Amtsgerichtsdirektor. Nach Amtsantritt durchlaufen die Schiedspersonen verschiedene Schulungen. Derzeit sind in Thüringen Menschen aller Altersstufen als Schiedsleute tätig, etwa die Hälfte sind Frauen.

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Schiedsleute erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen Teil der beim Verfahren anfallenden Gebühren und bekommen ihre Auslagen erstattet. Das sei aber für die meisten Schlichter unerheblich, meint Biereigel: „Erfolgreich abgeschlossene Verfahren, bei denen sich die Beteiligten geeinigt haben, sind der schönste Lohn – und motivieren zum Weitermachen!“