Berlin - Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es das ganze Jahr über, doch mit steigenden Temperaturen zieht es die Menschen vermehrt ins Freie, was zusätzliches Konfliktpotenzial birgt: laute Musik vom Balkon, über den Zaun ragende Äste oder Grillgerüche. Doch was tun, wenn der Nachbar uneinsichtig ist? Eine Klage vor Gericht kann teuer und langwierig sein. Malte Priesmeyer, Vorsitzender der Berliner Landesvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), empfiehlt eine Alternative: das Schiedsverfahren. In der Hauptstadt versuchen rund 40 Schiedspersonen zu vermitteln, wenn es Streit gibt. Priesmeyer ist einer von ihnen und schlichtet ehrenamtlich im Bezirk Neukölln.
Warum Schlichtung sinnvoll ist
„Findet man gemeinsam eine Lösung, ist die Akzeptanz für den Vergleich viel größer“, erklärt Priesmeyer aus Erfahrung. Der geschlossene Vergleich ist zudem verbindlich wie ein Gerichtsurteil und 30 Jahre lang vollstreckbar. Hält sich eine Partei nicht daran, kann der Gerichtsvollzieher die Vereinbarung durchsetzen. „Man könnte viel Unsinn von den Gerichten fernhalten, wenn ein Schiedsverfahren obligatorisch wäre“, meint der 52-Jährige, der selbst bei einem Bezirksamt angestellt ist.
In Brandenburg und mehreren anderen Bundesländern ist bei bestimmten Streitigkeiten zunächst ein Schiedsverfahren Pflicht. Erst wenn dieses scheitert, darf ein Gericht den Fall übernehmen. Laut Priesmeyer ist dort eine Entlastung der Amtsgerichte spürbar. Die Berliner Landesvereinigung setzt sich für ein ähnliches Modell in der Hauptstadt ein: „Erst zum Schlichter, dann zum Richter.“ Während in Berlin jährlich 130 bis 150 Verfahren stattfinden, sind es in Brandenburg 3.000 bis 4.000.
Die Vorteile eines Schiedsverfahrens
Die Kosten sind gering und variieren je nach Verlauf und Bundesland. Die Schiedsperson erhebt Gebühren für Porto und Ausdrucke. Priesmeyer verlangt einen Kostenvorschuss von 50 Euro von der Person, die die Schlichtung beantragt. Davon werden die anfallenden Kosten abgerechnet, meist erhalten die Kostenschuldner ein paar Euro zurück. „Bei erfolgreicher Vermittlung fallen später nochmals 10 Euro an.“
Geeignete Fälle für die Schlichtung
Besonders geeignet sind zivilrechtliche Nachbarschaftskonflikte wie Hundegebell, laute Musik, Geruchsbelästigung durch Grillen, Streit über Hecken, Zäune oder Grundstücksgrenzen sowie die Nutzung gemeinsamer Flächen. „Je weiter die Menschen am Stadtrand wohnen, desto häufiger geht es um Grundstücksgrenzen“, so Priesmeyer. „In der Innenstadt wird meist um Lärm gestritten. Bei einem Prozess gibt es einen Gewinner und einen Verlierer – die Nachbarschaft ist dann oft zerstört.“ Einen Vergleich erarbeiten beide Seiten gemeinsam. „Wer sich einigt, bekommt bei mir ein Glas Schnaps – natürlich auch alkoholfrei.“
Auch strafrechtliche Fälle wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichtere Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung können Schiedspersonen in Berlin schlichten.
Ablauf eines Schiedsverfahrens
Wer eine Schlichtung anstrebt, wendet sich an die Schiedsperson seines Bezirks und schildert das Problem. Diese kontaktiert die Gegenseite und setzt einen Termin fest, in der Regel mit einem formellen Ladungsschreiben. Priesmeyer führt die Verhandlung nach Feierabend am Wohnzimmertisch, andere Kollegen haben ein Büro im Bezirksamt. Nach erfolgreicher Schlichtung wird der Vergleich schriftlich festgehalten und ist 30 Jahre vollstreckbar. Oft komme es gar nicht zu einem formellen Verfahren: „Häufig reichen ein paar Gespräche – wir nennen das Tür- und Angel-Fälle.“
Folgen bei Nichterscheinen
Die Parteien sind zum Erscheinen verpflichtet. Wer unentschuldigt fehlt, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 75 Euro sowie die Übernahme der gesamten Verfahrenskosten.
Wer kann Schiedsperson werden?
Das Amt ist ein Ehrenamt. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig, aber gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Geduld sind wichtig. Juristische Kenntnisse sind hilfreich, aber kein Muss. Bewerber sollten mindestens 30 Jahre alt sein und bereit, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Interessierte können bei der Bezirksverwaltung erfragen, wann das Ehrenamt neu vergeben wird. Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Schiedsperson für fünf Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.



