Schuhbecks Haftschicksal weiter ungewiss: Fehlendes Gutachten verzögert Entscheidung
Alfons Schuhbeck, der ehemalige Starkoch, kann auch im Jahr 2026 seine juristischen Altlasten nicht abschütteln. Eine wichtige Entscheidung über seine Zukunft steht an, da die Staatsanwaltschaft München I erneut prüfen muss, ob der 76-Jährige zurück ins Gefängnis muss. Ursprünglich war Schuhbeck wegen Betrugs mit Coronahilfen und Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die er bis Oktober 2026 hätte absitzen müssen.
Haftunterbrechung läuft aus: Gesundheitszustand als Schlüsselfaktor
Im März 2025 kam Schuhbeck aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands vorzeitig auf freien Fuß – allerdings unter Vorbehalt. Diese Haftunterbrechung ist nun ausgelaufen, und die Frage nach einer möglichen Reststrafe im Gefängnis drängt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2025 mitgeteilt, dass eine Unterbringung in einer Strafvollzugsanstalt aktuell nicht möglich sei, da die notwendige medizinische Behandlung nicht gewährleistet werden könne. Eine endgültige Entscheidung wurde bis mindestens 10. März vertagt, doch diese Frist ist inzwischen überschritten.
Auf Anfrage teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag, den 10. März, mit: "Es wurde ein Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten zur Frage der Haftfähigkeit zu erstellen, dieses liegt bislang nicht vor. Der Sachverständige hat gegenüber der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Gutachten zur Frage der Haftfähigkeit voraussichtlich zeitnah erstattet werden kann." Bis dahin bleibt Schuhbeck auf freiem Fuß, da er sich nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden muss.
Gründe für die Verzögerung: Bürokratie und Gesundheitsaspekte
Warum dauert die Entscheidung über Schuhbecks Schicksal so lange an? Seine Krebserkrankung gilt als unheilbar, und eine Veränderung seines gesundheitlichen Zustands ist fraglich. Der Münchner Promi-Anwalt Alexander Stevens erklärte dazu bereits im Dezember 2025: "Das dauert, weil mehrere ärztliche Gutachten eingeholt und aktualisiert werden müssen und spezialisierte Behandlungen oft außerhalb der JVA stattfinden." Der bürokratische Aufwand ist enorm und kostspielig – Stevens schätzt die Kosten auf einen fünfstelligen oder sogar niedrigen sechsstelligen Betrag.
Obwohl Schuhbeck in den letzten Monaten gelegentlich in der Öffentlichkeit gesichtet wurde, wie etwa beim Familien-Grillen des FC Bayern München im März 2026, hat er sich weitgehend zurückgezogen. Er verbringt viel Zeit in seiner Wohnung am Platzl in München, doch eine Rückkehr hinter Gitter bleibt eine reale Möglichkeit.
Ausblick: Was kommt als Nächstes?
Ob Alfons Schuhbeck tatsächlich zurück ins Gefängnis muss, könnte in den nächsten Tagen beschlossen werden, sobald das Gutachten vorliegt. Allerdings erscheint eine erneute Unterbringung hinter Gittern fraglich, da im vergangenen Jahr keine geeignete Möglichkeit dafür gefunden wurde. Dennoch bleibt abzuwarten, zu welchem Schluss der Sachverständige kommt. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Prüfung sorgfältig erfolgen muss, um Schuhbecks Gesundheitsbedürfnisse und die rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Insgesamt zeigt dieser Fall die komplexen Herausforderungen bei der Vollstreckung von Haftstrafen bei gesundheitlich angeschlagenen Personen. Die Entscheidung wird nicht nur Schuhbecks persönliche Zukunft beeinflussen, sondern könnte auch als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen.



