Seltene Strafe nach brutaler Schlägerei an Neubrandenburger Märchensäule
Zweieinhalb Jahre nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung in der Neubrandenburger Oststadt hat das Amtsgericht Neubrandenburg ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein heute 21-jähriger Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sogenannten Vor-Bewährung verurteilt, einer besonderen Sanktion, die ausschließlich im Jugendstrafrecht Anwendung findet.
Die Tat an einem sonnigen Septembertag
Die Ereignisse datieren auf den 3. September 2023 zurück, als sich an der sogenannten Märchensäule in der Neubrandenburger Oststadt eine schwere Schlägerei ereignete. Dieser Ort, normalerweise ein beliebter Treffpunkt, wurde an jenem Tag zum Schauplatz einer brutalen Attacke. Ein älterer, stark betrunkener Mann geriet mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit, was in einer massiven körperlichen Auseinandersetzung gipfelte.
Laut Zeugenaussagen endete der Vorfall damit, dass das Opfer bewusstlos am Boden lag und anschließend auf der Intensivstation des Klinikums behandelt werden musste. Eine 40-jährige Zeugin, die den Geschädigten kannte, schilderte die Szene als „furchtbar“ und betonte, sie werde dies „nie vergessen“. Sie beschrieb, wie alle drei beteiligten Jugendlichen auf den am Boden liegenden Mann eingetreten hätten, während viele Umstehende geschrien hätten.
Unklare Eskalation und eingestellte Verfahren
Im Gerichtsverfahren konnte nicht vollständig geklärt werden, warum die Situation derart eskalierte und welchen genauen Anteil jeder Beteiligte an der Körperverletzung hatte. Toralf Günther, Vertreter der Staatsanwaltschaft, erklärte, dass lediglich sicher sei, „dass der ältere Mann stark betrunken war und mit den Pöbeleien gegen die Jugendlichen damals wahrscheinlich begonnen hat“.
Die Beweislage erwies sich als schwierig, da viele Zeugen zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen waren. Das Gericht unter Richter Schwertfeger stellte daher die Verfahren gegen zwei der drei Angeklagten nach Jugendrecht ein. Diese Einigung erfolgte gegen Geld- und Arbeitsauflagen und mit Zustimmung der Beschuldigten.
Geständnis und besondere Sanktion
Der dritte Angeklagte, der heute 21-Jährige, gestand schließlich, das Opfer „einmal in den Bauch getreten“ zu haben. Dieses Geständnis bildete die Grundlage für das Urteil. Das Gericht verhängte die seltene Strafe der Vor-Bewährung, die bedeutet, dass der Verurteilte sich ein Jahr lang bewähren muss.
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen müsste er umgehend erneut vor Gericht erscheinen, wo über eine strengere Strafe beraten würde. Zusätzlich zu dieser Bewährungsprobe wurden dem 21-Jährigen fünf Termine bei einer Suchtberatung, die Betreuung durch einen Bewährungshelfer und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.
Klare Warnung des Richters
Richter Schwertfeger nutzte die Urteilsverkündung für eine deutliche Warnung an den Verurteilten: „Bauen Sie keinen Scheiß mehr!“ Er machte unmissverständlich klar, dass bei einem erneiten Fehlverhalten mindestens sechs Monate Haft drohen würden. Der Richter wies darauf hin, dass die Strafe wahrscheinlich härter ausgefallen wäre, wenn das Verfahren unmittelbar nach der Tat geführt worden wäre.
Der Verurteilte hat das Urteil bereits anerkannt und kann auf frühere Erfahrungen mit gemeinnütziger Arbeit zurückgreifen, was der Richter als „ihr Glück“ bezeichnete. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht den speziellen Charakter des Jugendstrafrechts, das neben Sanktionen auch erzieherische Maßnahmen in den Vordergrund stellt.



