Prozess um Streamingportal movie2k.to: Vorgespräche zu milliardenschwerer Verständigung laufen
Streamingportal movie2k.to: Vorgespräche zu Milliarden-Vermögen

Leipziger Gericht führt Vorgespräche zu möglicher Verständigung im movie2k.to-Prozess

Im aufsehenerregenden Prozess um das illegale Streamingportal „movie2k.to“ und die damit verbundenen milliardenschweren Bitcoin-Einnahmen haben am Landgericht Leipzig erste Vorgespräche zu einer möglichen Verständigung zwischen allen Beteiligten begonnen. Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Karsten Nickel, bestätigte, dass aktuell abgestimmt wird, ob es zu tiefergehenden Gesprächen kommen soll. Die Ergebnisse dieser vorbereitenden Konsultationen sollten bereits am Dienstagnachmittag bekanntgegeben werden, wie das Gericht mitteilte.

Anklagepunkte und verjährte Vorwürfe

Vor der Leipziger Strafkammer müssen sich zwei Männer verantworten: Ein 42-jähriger mutmaßlicher Kopf des Portals steht wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen vor Gericht. Neben ihm sitzt ein 39-jähriger Mitangeklagter, der sich wegen Geldwäsche in 46 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung zu verantworten hat. Interessanterweise sind die ursprünglichen Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in etwa 220.000 Fällen mittlerweile verjährt und stellen daher keinen Gegenstand der aktuellen Hauptverhandlung mehr dar.

Hintergrund des Falls und Bitcoin-Erlöse

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betrieb das Duo gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mann über Jahre hinweg das Streamingportal movie2k.to, auf dem hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien angeboten wurden. Aus Werbeverträgen erzielten die Betreiber dabei Millioneneinnahmen, die sie in Bitcoins anlegten. Nach der Abschaltung des Portals im Jahr 2013 konnte der Hauptangeklagte erst ein Jahrzehnt später, im Jahr 2023, im Ausland festgenommen werden.

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Nach seiner Festnahme übergab der 42-Jährige den Ermittlern knapp 50.000 Bitcoins, deren Verkauf aufgrund eines massiven Kurssprungs der Kryptowährung etwa 2,64 Milliarden Euro einbrachte. Dieses gewaltige Vermögen wird gegenwärtig bei der Landesjustizkasse verwahrt. Die Generalstaatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass der Hauptangeklagte noch über weitere rund 57.000 Bitcoins verfügt, die beim aktuellen Kurs einen Wert von etwa 3,6 Milliarden Euro repräsentieren würden. Zudem soll er während seiner Fluchtjahre durch den Verkauf von Kryptowährung mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlangt haben – der Verbleib dieser Werte bleibt bisher ungeklärt.

Rechtliche Situation und mögliche Verfahrensentwicklung

Die Gerichtssprecherin betonte, dass die Angeklagten derzeit noch als rechtmäßige Eigentümer des beschlagnahmten Vermögens gelten, solange kein rechtskräftiges Urteil gegen sie vorliegt. Sollte der Hauptangeklagte freigesprochen werden, würde das Geld wieder auf sein Konto zurückfließen. Im Falle einer Verurteilung müsste die Wirtschaftsstrafkammer in Leipzig jedoch über die mögliche Einziehung des milliardenschweren Vermögens entscheiden.

Für den Prozess sind zahlreiche Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt. Laut ursprünglichem Plan sollen am 25. März die ersten Zeugen gehört werden – es sei denn, es kommt durch die aktuellen Vorgespräche tatsächlich zu einer umfassenden Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten, was den Verfahrensverlauf grundlegend verändern könnte.

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