Schwere Straftaten: Student muss über elf Jahre ins Gefängnis
Ein 28-jähriger Student aus China ist vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine damalige Freundin über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg in seiner Wohnung betäubte, vergewaltigte und die Taten filmte.
Monströse Taten über Monate hinweg
Der geständige Angeklagte hatte seine Freundin laut Urteil insgesamt achtmal mit Narkosemitteln betäubt und vergewaltigt – teilweise über Stunden hinweg. Die dabei angefertigten Videos bezeichnete eine Ermittlerin nach Angaben des Gerichts als „das Schlimmste, das sie je gesehen habe“.
Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner nannte die Taten „hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend und monströs“. Das Gericht verurteilte den Studenten unter anderem wegen:
- versuchten Mordes
- besonders schwerer Vergewaltigung
- versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Zudem verhängte das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
„Fahrschule“-Chats mit menschenverachtenden Inhalten
In der Verhandlung wurde bekannt, dass sich der Student in Chatgruppen mit dem Namen „Fahrschule“ mit anderen Landsmännern austauschte, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden. Diese Chats seien „extrem menschen- und frauenverachtend“ gewesen.
Frauen wurden in diesen Chats laut Gericht als „Privatautos“ bezeichnet, wenn es sich um die eigene Lebensgefährtin handelte, oder als „Luxusautos“ für besonders attraktive Frauen. Im betäubten Zustand wurden die Frauen „tote Schweine“ genannt.
Staatsanwaltschaft forderte Höchststrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert und sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die Verteidigung hingegen forderte für den Studenten sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.
Kein Einzelfall: Parallelen zum Pelicot-Fall
Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war.
„Pelicot ist kein Einzelfall“, sagte Richter Koppenleitner. „Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit.“
Das Urteil unterstreicht die Schwere der begangenen Straftaten und sendet ein deutliches Signal gegen sexualisierte Gewalt und Menschenverachtung.



