Amtsgericht München: Urteil gegen JVA-Mitarbeiter wegen Misshandlung vertagt
Urteil gegen JVA-Mitarbeiter wegen Misshandlung vertagt

Urteil im Misshandlungsprozess gegen JVA-Mitarbeiter in München vertagt

Das Amtsgericht München hat die Urteilsverkündung im Prozess gegen zwei Gefängnismitarbeiter wegen Misshandlung einer Gefangenen verschoben. Die Entscheidung könnte nun am Freitag der kommenden Woche fallen, nachdem das Gericht einen weiteren Verhandlungstermin anberaumt hat. Die beiden Angeklagten, die wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung im Amt vor Gericht stehen, hatten zu Beginn der Verhandlung zunächst geschwiegen.

Vorwürfe der schweren Misshandlung

Laut der detaillierten Anklage der Staatsanwaltschaft soll sich der Vorfall in einem besonders gesicherten Haftraum der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ereignet haben. Die betroffene Gefangene habe sich zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Übergriffs unbekleidet in ihrer Zelle befunden. Die Staatsanwältin schilderte in ihrer Anklageschrift, dass die Frau "still, ruhig und unbekleidet im Schneidersitz" gesessen habe, als die beiden Männer auf sie losgegangen sein sollen.

Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Einer der Angeklagten soll der Gefangenen mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Zudem soll ihr laut Ermittlungsergebnissen das Knie in die Rippen gerammt worden sein. Diese gewaltsamen Handlungen stellen den Kern der Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt dar.

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Zeugenaussagen und Videobeweise

Eine besonders bemerkenswerte Zeugenaussage stammte von einer Mitarbeiterin der Sicherheitszentrale der JVA. Sie gab vor Gericht an, den mutmaßlichen Übergriff auf Videobildern beobachtet zu haben. Trotz dieser Beobachtung habe sie jedoch nicht eingegriffen. Ihre Begründung: "Ich wollte einfach nur allein eine rauchen gehen" und "Ich wollte einfach nur heim". Gleichzeitig räumte sie ein, dass das von ihr beobachtete Verhalten ihrer Kollegen "natürlich kein normales Verhalten" gewesen sei.

Eine Juristin aus der Justizvollzugsanstalt schilderte vor Gericht das Verhalten der mutmaßlichen Opfers im Vorfeld des Vorfalls. Demnach sei die Gefangene massiv psychisch auffällig gewesen und habe eine "Gewaltproblematik" gehabt. Konkret habe sie Wände mit Fäkalien beschmiert und JVA-Mitarbeiter damit beworfen – darunter auch einen der beiden Angeklagten.

Besondere Umstände der Einsatzkräfte

Der betroffene Angeklagte gehörte einer Sondergruppe aus der Männerabteilung der JVA München-Stadelheim an, die ins Frauengefängnis gerufen worden war. Grund für diesen außergewöhnlichen Einsatz war, dass die Gefangene die Überwachungskameras in dem besonders gesicherten Haftraum derart mit Fäkalien beschmiert hatte, dass keine Bilder mehr aufgenommen werden konnten.

Die aussagende Juristin betonte, dass ein solches Verhalten "kein Standard, zum Glück" sei. Es handele sich sogar "bei den Frauen absolut um einen Einzelfall". Bei männlichen Gefangenen komme vergleichbares Verhalten "ganz selten" vor. Diese Aussagen sollten den außergewöhnlichen Kontext des Einsatzes verdeutlichen.

Stellungnahme der mutmaßlichen Geschädigten

Die betroffene Gefangene selbst hatte in ihrer Zeugenaussage vor Gericht erklärt: "Ich bin kein Engel". Sie führte jedoch weiter aus: "Aber wenn ich etwas gegen das Gesetz tue, dann gehe ich ins Gefängnis." Dieser Satz unterstreicht ihre grundlegende Erwartung an die Rechtsstaatlichkeit – dass ihrer Ansicht nach auch für die Beamten dieselben rechtlichen Maßstäbe gelten sollten wie für Inhaftierte.

Das Amtsgericht München muss nun in der kommenden Verhandlung die komplexen Umstände dieses Falls bewerten. Dabei stehen die schweren Vorwürfe der Misshandlung gegen den schwierigen Kontext des Einsatzes in einer außergewöhnlichen Gefahrensituation. Die Vertagung des Urteils zeigt die sorgfältige Abwägung, die das Gericht bei dieser heiklen Angelegenheit vornimmt.

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