Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-Minister Spahn wegen Masken-Käufen ein
Verfahren gegen Spahn wegen Masken-Käufen eingestellt

Kein Strafverfahren gegen Ex-Gesundheitsminister Spahn wegen Masken-Beschaffung

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Unionsfraktionsvorsitzenden und ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) endgültig eingestellt. Die Behörde teilte mit, dass die umfassende Prüfung eines Anfangsverdachts keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat ergeben habe. Daher wurden keine Ermittlungen aufgenommen.

Mehr als 170 Strafanzeigen gegen den früheren Minister

Während und nach der Corona-Pandemie gingen bei der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen Jens Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit ein. Die Vorwürfe lauteten auf:

  • Vorteilsannahme
  • Untreue

Die Anzeigen bezogen sich auf die Umstände beim Kauf von Corona-Masken durch das Gesundheitsministerium in der Pandemie-Zeit.

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Umfangreiche Prüfung durch Sachverständige und Rechnungshof

Für die gründliche Prüfung des Sachverhalts wertete die Staatsanwaltschaft mehrere Dokumente aus:

  1. Einen ausführlichen Sachverständigenbericht
  2. Mehrere Berichte des Bundesrechnungshofs

Diese umfassende Analyse führte zu dem Ergebnis, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vorlagen.

Milliardenaufträge für Atemschutzmasken während der Pandemie

Das Bundesgesundheitsministerium hatte in der Hochphase der Corona-Pandemie mehrere Milliarden Atemschutzmasken im Wert von mehreren Milliarden Euro beschafft. Ein beträchtlicher Teil dieser Bestellungen wurde letztendlich nicht benötigt und nicht verwendet. Diese umfangreichen Beschaffungsmaßnahmen standen im Zentrum der öffentlichen Diskussion und der zahlreichen Strafanzeigen.

Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Mitteilung, dass trotz der hohen Anzahl von Anzeigen und der politischen Sensibilität des Themas die rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Strafverfahrens nicht gegeben seien. Die Prüfung habe gezeigt, dass die erforderliche Schwelle für einen Anfangsverdacht nicht erreicht wurde.

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