Der Justizvollzugsanstalt Oldenburg werden schwere Versäumnisse im Umgang mit dem Patientenmörder Niels Högel vorgeworfen. Wie das Justizministerium in Hannover mitteilte, wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an die Hinterbliebenen der Opfer vor den begleiteten Ausgängen des verurteilten Serienmörders nicht rechtzeitig übermittelt. Betroffen waren Ausgänge im November 2024, Mai 2025 und September 2025. Erst im Dezember 2025 wurde ein geplanter Ausgang abgesagt, nachdem die Justizvollzugsanstalt (JVA) bemerkt hatte, dass die erforderliche Mitteilung noch nicht erfolgt war.
Hinterbliebene erfuhren zufällig von Ausführungen
Die Hinterbliebenen der Opfer erfuhren laut einem Bericht der „Nordwest-Zeitung“ (NWZ) nur durch Zufall von den erfolgten Ausgängen. Im März 2026 wurde ihnen ein Beschluss des Landgerichts Oldenburg bekannt, der die Mindesthaftzeit für Högel auf 28 Jahre festsetzte. Darin waren die Ausführungen erwähnt. „Wir haben endgültig das Vertrauen in die JVA-Leitung verloren“, sagte Christian Marbach von der Interessengemeinschaft Klinikmorde Oldenburg/Delmenhorst der NWZ. Er kritisierte, dass die JVA Oldenburg erneut bewiesen habe, dass sie mit Blick auf den Opferschutz nicht in der Lage sei, mit diesem Täter umzugehen.
Details zu den Ausführungen
Die begleiteten Ausgänge Högels dauerten bis zu sechs Stunden. Während der gesamten Zeit wurde er von zwei Vollzugsbediensteten begleitet. Er befand sich unter ständiger und unmittelbarer Aufsicht in einer Privatwohnung. „Herr Högel hat sich zu keinem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit aufgehalten“, betonte die Sprecherin des Justizministeriums. Die Ausführungen dienten der Resozialisierung, wie es im deutschen Strafvollzug vorgesehen ist. Der Staat sei verpflichtet, den Strafvollzug auf das Ziel auszurichten, dem Inhaftierten ein zukünftig straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen, erklärte die Ministeriumssprecherin.
Hintergrund des Falls
Das Landgericht Oldenburg hatte Högel 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seinen Opfern in den Jahren 2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht. Die regelmäßigen begleiteten Ausführungen Högels im Abstand von rund sechs Monaten basieren auf dem Resozialisierungsgebot. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es daher selbst dann, wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, diesen Personen zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen - also Aufenthalten außerhalb der Anstalt unter Aufsicht Vollzugsbediensteter - zu ermöglichen“, so die Sprecherin.



