Blumenstrauß für erfolgreichen Einsatz gegen Abschiebung in Templin
In einer bewegenden Szene während der Sitzung der Templiner Stadtverordnetenversammlung überreichte die Vorsitzende Dr. Annekathrin Möwius (CDU) einen Blumenstrauß an Harald Engler, den Fraktionsvorsitzenden der UBW. Dieser Dank galt nicht nur Engler persönlich, sondern seinem gesamten Netzwerk von Unterstützern, die gemeinsam die Abschiebung der 19-jährigen Asma Qalandari nach Griechenland verhindert hatten.
Ein Einzelfall mit großer Symbolkraft
„Viele Menschen haben sich dafür eingesetzt, dass Asma bleiben darf“, betonte Möwius in ihrer Ansprache. „Dieses Beispiel hat gezeigt, dass es sich lohnt, sich zu engagieren, auch politisch. Gesetze werden von Menschen gemacht. Menschen können Gesetze ändern.“ Die Stadtverordnetenvorsitzende verwies dabei auch auf einen traurigen Kontrast: Im vergangenen Jahr war es nicht gelungen, die Abschiebung einer gut integrierten jesidischen Familie aus Lychen in den Iran zu verhindern.
Harald Engler nahm die Ehrung bescheiden entgegen: „Ich gebe dieses Dankeschön gern weiter.“ Der UBW-Politiker kündigte an, dass er demnächst einen Termin beim Land Brandenburg haben werde, um über solche Fälle zu sprechen. „Solche Situationen, wie sie Asma Qalandari erlebt hat, dürfen nicht zur Regel werden“, mahnte Engler mit Nachdruck.
Die Geschichte hinter dem erfolgreichen Widerstand
Die Familie der jungen Afghanin lebt seit etwa fünf Jahren in der Uckermark – zunächst in Lychen, später in Templin. Asma und zwei ihrer Geschwister besuchen hier die Schule, ein älterer Bruder ist bereits berufstätig. Die Elftklässlerin hat klare Ziele: Nach dem Abitur möchte sie Medizin studieren.
Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte ihren erneuten Asylantrag abgelehnt und forderte sie per Bescheid auf, innerhalb einer Woche allein nach Griechenland zurückzukehren. Bei Nichtbefolgung drohte die Abschiebung. In dem Mittelmeerland hatte die Familie, die über den Iran und die Türkei geflohen war, erstmals EU-Boden betreten und zwei Jahre im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos gelebt.
Zivilgesellschaftliches Engagement macht den Unterschied
Den entscheidenden Impuls gab Gastronom Jörg Mai, Betreiber des Templiner Lokals „Zur Schranke“, bei dem Asma als geringfügig beschäftigte Pauschalkraft arbeitet. Er machte den Fall öffentlich, weil er die Bamf-Entscheidung für unverhältnismäßig hielt, und wandte sich unter anderem an den Nordkurier.
Dies löste eine bemerkenswerte Welle der Solidarität aus. Verschiedenste Menschen meldeten sich mit Vorschlägen, wie die Abschiebung der jungen Frau verhindert werden könnte. Letztlich kam die Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark zu der Einschätzung, dass die 19-Jährige „nicht vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. Sie wurde daher nicht für eine Rückführung gemeldet. „Einen Rückführungstermin oder dahingehende Planungen gibt es daher auch nicht“, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums.
Ein zweiter Fall unterstreicht die Dringlichkeit
Dass Harald Englers Befürchtung, solche Situationen könnten zur Regel werden, nicht unbegründet ist, zeigt ein weiterer Vorfall: Nur eine Woche später wurde bekannt, dass eine 18-jährige Schülerin aus Afghanistan, die ebenfalls in Templin lebt, einen Bescheid erhalten hatte, der ihren Asylantrag ablehnte und sie zur Ausreise aufforderte.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Annemarie Wolff, die sich in diesem Fall an das Innenministerium wandte, betonte: „Es geht hier um eine junge Frau, die mitten im Abitur steht und deren Lebensplanung klar auf Brandenburg ausgerichtet ist.“ Auch hier kam der Bescheid noch einmal auf den Prüfstand. Wolff forderte: „Wer hier zur Schule geht, hier sein Abitur macht, hier studieren möchte, verdient eine faire und umfassende Prüfung seines individuellen Falls.“
Die Ereignisse in Templin zeigen eindrücklich, wie wichtig das Engagement von Stadtverordneten, Arbeitgebern und Bürgern ist, um in Einzelfällen humanitäre Lösungen zu erreichen – besonders wenn junge Menschen, die sich bereits integriert haben und Zukunftsperspektiven entwickelt haben, von Abschiebung bedroht sind.



