CDU stellt brisante Anträge gegen Bürgermeister Galander und GWA vor Wahl in Anklam
CDU-Anträge gegen Galander und GWA vor Anklamer Wahl

Brisante Stadtvertretersitzung vor Anklamer Bürgermeisterwahl

Die letzte Stadtvertretersitzung vor der Bürgermeisterwahl in Anklam am Donnerstag könnte für Amtsinhaber Michael Galander (IfA) unangenehm werden. Die CDU-Fraktion hat mehrere Anträge eingebracht, die sich mit Haushaltsfragen, Fahrtkostenabrechnungen und der Rolle des Bürgermeisters in der stadteigenen Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (GWA) befassen.

Entlastung des Bürgermeisters soll zurückgenommen werden

Nach einem Gespräch mit der Rechtsaufsicht des Landkreises und externer anwaltlicher Beratung des GWA-Aufsichtsrates fordert die CDU, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 wieder zurückzunehmen. Die Fraktion behauptet, die damalige Entlastung im November 2025 sei „auf Grundlage von Falschaussagen seitens der Verwaltung“ getroffen worden. „Aufgrund neuer Erkenntnisse ist nicht auszuschließen, dass die Stadtvertreterversammlung zu einem anderen Ergebnis kommt“, heißt es in der Antragsbegründung. Bereits damals hatte das Rechnungsprüfungsamt Wolgast den Stadtvertretern empfohlen, beim Bürgermeister aufgrund von Mängeln im Verwaltungshandeln einer Entlastung nicht zuzustimmen.

Fahrtkosten und GWA-Prüfung im Fokus

Weitere Anträge der Christdemokraten zielen auf die Überprüfung der vom Bürgermeister abgerechneten Fahrkosten innerhalb der Verjährungsfrist ab. Bei der GWA sehen die CDU-Politiker ebenfalls Handlungsbedarf. Sie wollen Rechtsanwalt Wolfgang Hannak beauftragen, der bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als Berater zur Seite stand, um den Gesellschaftsvertrag der GWA zu überprüfen. Dabei geht es laut Sachdarstellung auch um „mögliche unberechtigte Zahlungen oder Zuweisungen an Gesellschafter“. Die rechtliche Prüfung soll zudem die Beratungsverträge der GWA Anklam sowie der Hansestadt Anklam mit der Rechtsanwaltskanzlei Kopp, Kirchhof und Partner aus Ueckermünde umfassen.

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Entscheidungsgewalt der Stadtvertretung soll gestärkt werden

Die CDU fordert außerdem, dass zurückliegende Entscheidungen der Gesellschafterversammlung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf fehlende Mitwirkung der Stadtvertretung. In einem weiteren Antrag geht es explizit um die Aufwandsentschädigung, die der Bürgermeister als Vorsitzender der Gesellschaftsversammlung erhalten hat. Zu guter Letzt soll die Gesellschafterversammlung aus Sicht der CDU vorerst keine Entscheidungsgewalt mehr haben. „Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam untersagt den Vertretern des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung ab sofort, eigene Entscheidungen bezüglich der Gesellschaft zu treffen“, lautet der Beschlussvorschlag. Sämtliche Entscheidungen, die den Gesellschafter betreffen, sollen künftig der Stadtvertretung vorgelegt werden.

Bürgermeister Galander reagiert gelassen

Bürgermeister Michael Galander sieht der Abstimmung nach eigenen Aussagen jedoch recht gelassen entgegen. „Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen“, stellt er fest. Die Antragsflut der CDU fasst er jedoch klar als „massiven Eingriff in den Wahlkampf“ auf. Galander merkt an, dass er nicht wisse, wohin dieser führen solle, da die Christdemokraten selbst „noch nicht einmal einen eigenen Kandidaten stellen konnten“. Die Diskussion und Beschlussfassung wolle er nun zunächst in Ruhe abwarten. Die Stadtvertretersitzung verspricht somit spannend zu werden, kurz vor der entscheidenden Bürgermeisterwahl in Anklam.

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