CDU bezeichnet Anordnung der Kommunalaufsicht als Fehlentscheidung
In Aschersleben werden die Sehenswürdigkeiten auf absehbare Zeit nachts weiterhin im Dunkeln bleiben. Die Kommunalaufsicht hat eine entsprechende Anordnung erlassen, die sich auf den diesjährigen städtischen Haushalt bezieht. Diese Maßnahme betrifft unter anderem den markanten Rathausturm, der nach Sonnenuntergang nicht mehr beleuchtet wird.
Hintergrund der Sparmaßnahme
Die Anordnung der Kommunalaufsicht zielt darauf ab, den städtischen Haushalt zu entlasten und finanzielle Ressourcen zu schonen. Die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Wahrzeichen stellt einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar, der in Zeiten knapper Kassen reduziert werden soll. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der viele Kommunen mit Budgetengpässen zu kämpfen haben.
Die CDU hat sich kritisch zu dieser Maßnahme geäußert und spricht von einer Fehlentscheidung. Aus Sicht der Partei könnte die fehlende Beleuchtung negative Auswirkungen auf das Stadtbild und die touristische Attraktivität Ascherslebens haben. Die Dunkelheit nach Einbruch der Nacht könnte Besucher abschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigen.
Weitere Sparvorschläge im Raum
Neben der Abschaltung der nächtlichen Beleuchtung werden in Aschersleben weitere Einsparungen diskutiert. Die Stadtverwaltung prüft derzeit, wo zusätzlich gespart werden kann, um den Haushalt zu konsolidieren. Mögliche Bereiche könnten die Straßenbeleuchtung, die Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder auch kulturelle Veranstaltungen sein.
Die Anordnung der Kommunalaufsicht ist nicht die erste Maßnahme dieser Art in Sachsen-Anhalt. Andere Kommunen haben ähnliche Schritte unternommen, um ihre Finanzen zu sanieren. Die Diskussion über die Balance zwischen Sparzwängen und der Aufrechterhaltung der Lebensqualität in Städten wird somit weiter anhalten.
Die Bürger Ascherslebens müssen sich vorerst darauf einstellen, dass ihre Sehenswürdigkeiten nachts unbeleuchtet bleiben. Ob und wann die Beleuchtung wieder eingeschaltet werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung des städtischen Haushalts ab. Die Kommunalaufsicht wird die Situation regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.



