Fußballheld als Ehrenbürger: Da bremst noch eine Hürde
Olympiasieger Gerd Kische soll in seiner Heimatstadt Teterow die Ehrenbürgerwürde verliehen werden. Die städtische Satzung für eine solche Auszeichnung hat jedoch einen Makel: Sie wurde nie veröffentlicht und ist daher nicht in Kraft getreten. Dennoch soll der Beschluss des Hauptausschusses Bestand haben, wie Bürgermeister Andreas Lange mitteilt.
Ein halbes Jahrhundert nach Olympia-Gold
Das hat vor und nach ihm noch kein Teterower geschafft: Wovon so ziemlich jeder träumt, der im Leistungssport aktiv ist, hat Gerd Kische erreicht. 1976 gewann der in der Bergringstadt geborene und aufgewachsene Fußballer mit der DDR-Nationalmannschaft die Goldmedaille bei den Olympischen Spielen in Montreal. Ein halbes Jahrhundert später soll dieser Erfolg in seiner Heimatstadt auf besondere Weise gewürdigt werden. Der 74-Jährige, der 63 Mal das ostdeutsche Nationaltrikot trug, soll zum Ehrenbürger ernannt und in einen illustren Kreis von Persönlichkeiten aufgenommen werden. Dazu gehören so klangvolle Namen wie Horst Klinkmann, Willi Peters oder Johann Heinrich von Thünen.
Satzung wurde nie veröffentlicht
Die erste Weiche dafür ist jetzt gestellt worden. Der Hauptausschuss hat mehrheitlich dafür gestimmt, Kische die Ehrenbürgerschaft zu verleihen. Vor dem Beschluss stand jedoch eine ganz andere Frage zur Debatte: Gibt es in Teterow ein Gesetzeswerk, das regelt, wie bei einer solchen Auszeichnung zu verfahren ist und wer überhaupt für eine so hohe Würdigung infrage kommt? Ja, das gibt es. Beschlossen wurde es im Jahr 2018 und trägt den amtlichen Titel „Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Bergringstadt Teterow“. Das Schriftstück hat nur einen Makel: Nach der Beschlussfassung vor acht Jahren ist es von der Verwaltung versäumt worden, die Satzung im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das hat eine nicht ganz unwichtige Konsequenz: Die Satzung ist niemals in Kraft getreten. Das jetzt im Nachgang zu erledigen, davon rät Bürgermeister Andreas Lange (parteilos) dringend ab. Dagegen spreche zum einen die im Jahr 2024 geänderte Kommunalverfassung und auch die Zusammensetzung der Stadtvertretung, die zwischenzeitlich mehrfach neu gewählt wurde.
Verzicht auf Annehmlichkeiten?
Und was bedeutet das jetzt für die Entscheidung des Hauptausschusses, Kische die Ehrenbürgerschaft zu verleihen? Ist der Beschluss damit etwa schon wieder null und nichtig und kommt die Vorlage erst gar nicht in die Stadtvertretung? Nein, diese Sorge besteht nicht. Für die Verleihung der Auszeichnung brauche es nicht zwingend eine Satzung, so der Bürgermeister. Allerdings müsste Kische dann auf einige Annehmlichkeiten verzichten, die nur Ehrenbürgern gewährt werden. Dazu gehört unter anderem der freie Eintritt zu allen städtischen Veranstaltungen. Doch keine Bange: Soweit soll es in Teterow nicht kommen. Noch bevor Gerd Kische in den erlauchten Kreis der Ehrenbürger aufgenommen werden soll, wird ein neuer Satzungsentwurf im Mai auf der Tagesordnung stehen. Und auch die Veröffentlichung soll dann natürlich nicht vergessen werden und zeitnah im Internet erfolgen.



