Märkisch-Oderland kündigt Gebühren für Rettungsdienst-Leerfahrten trotz Moratorium an
Gebühren für Rettungs-Leerfahrten trotz Moratorium

Landkreis Märkisch-Oderland setzt auf Gebühren für Rettungs-Leerfahrten

Der Landkreis Märkisch-Oderland mit Landrat Gernot Schmidt an der Spitze hat eine kontroverse Entscheidung getroffen: Ab Ende April 2026 sollen Gebührenbescheide für Rettungsfahrten ohne anschließenden Krankenhaustransport an Patientinnen und Patienten verschickt werden. Diese Ankündigung erfolgt trotz laufender landesweiter Verhandlungen und eines erst kürzlich verkündeten Moratoriums in anderen Brandenburger Kreisen.

Gerichtsurteil als Grundlage für Gebührenerhebung

Als rechtliche Grundlage für diesen Schritt dient ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Januar dieses Jahres. Das Gericht entschied, dass sogenannte Leerfahrten – also Einsätze von Rettungswagen und Notärzten, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus transportiert werden – nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Der Kreis Märkisch-Oderland hat daraufhin seine Rettungsdienstsatzung zum 1. Januar 2025 erneut geändert und will nun alle Fehlfahrten bei den Gebührenschuldnern geltend machen.

Moratorium in anderen Kreisen steht im Kontrast

Die Ankündigung aus Märkisch-Oderland steht in deutlichem Kontrast zu Entwicklungen in anderen Teilen Brandenburgs. Gesundheitsminister René Wilke von der SPD verkündete erst in der vergangenen Woche gemeinsam mit dem parteilosen Landrat Sven Herzberger aus Dahme-Spreewald und dem Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick von der SPD ein Moratorium. Demnach sind drohende Gebührenbescheide für Rettungsfahrten in Cottbus und Dahme-Spreewald zunächst vom Tisch.

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Parallel dazu laufen seit dieser Woche neue Verhandlungen zwischen der Landesregierung, den Kreisen, Städten und Krankenkassen über die Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen. Eigentlich sollten Gebühren für Rettungsfahrten im Zuge dieser Verhandlungen zunächst zurückgestellt werden, doch Märkisch-Oderland geht nun einen eigenen Weg.

Kostenstruktur und politische Reaktionen

Die Einsätze von Rettungswagen und Notärzten verursachen erhebliche Kosten – auch dann, wenn ein Patient letztlich nicht ins Krankenhaus gebracht wird. Im Normalfall zahlen zunächst die Landkreise und kreisfreien Städte diese Summen, die dann von den Krankenkassen erstattet werden. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat diese Praxis für Leerfahrten infrage gestellt.

Bereits vor einem Jahr hatte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke von der SPD darauf gedrängt, eine dauerhafte Lösung für die Kostenfrage bei Rettungsfahrten zu finden. Damals hatte der Kreis Märkisch-Oderland bereits Gebührenbescheide verschickt, allerdings nicht speziell für Leerfahrten. Aus Sicht von Gesundheitsminister Wilke stellen diese Fahrten ohne Krankentransport nicht das Kernproblem dar, doch die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Finanzierungsfrage weiterhin ungelöst ist.

Die geplanten Gebührenbescheide sollen laut Kreisverwaltung Ende April 2026 an die betroffenen Patientinnen und Patienten zugestellt werden. Damit positioniert sich Märkisch-Oderland als Vorreiter bei der Umsetzung des Gerichtsurteils, während andere Kreise und die Landesregierung noch nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

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