Verwaltungsgericht Berlin verhandelt Klage gegen Freie Universität
Das Verwaltungsgericht Berlin befasst sich am Montag erneut mit einer bedeutenden Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin (FU). Im Zentrum der mündlichen Verhandlung steht die entscheidende Frage, ob die Hochschule ausreichende Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studierender vor antisemitischer Diskriminierung ergriffen hat. Nach Angaben eines Gerichtssprechers könnte noch am selben Tag eine Entscheidung der Richter fallen.
Hintergrund des Falls: Angriff auf Student Lahav Shapira
Der Student Lahav Shapira wurde im Februar 2024 bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen angegriffen und verletzt. Der heute 32-Jährige wirft der Freien Universität Berlin seither vor, nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung zu unternehmen. Damit verstoße die Hochschule gegen das Berliner Hochschulgesetz, das Universitäten ausdrücklich zur Verhinderung von Diskriminierungen verpflichtet.
Position der Freien Universität Berlin
Die Freie Universität Berlin bestreitet vehement, untätig gewesen zu sein. Bei einem ersten Verhandlungstermin im Juli vergangenen Jahres verwiesen die Vertreter der Hochschule auf ein umfassendes Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem existiere eine spezielle „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ sowie eine Antidiskriminierungssatzung. Die Juristen der FU beantragten daher, die Klage von Lahav Shapira als zu unkonkret abzuweisen. Das Gericht sieht jedoch weiterhin Klärungsbedarf in dieser Angelegenheit.
Parallel laufendes Strafverfahren
Der Angriff auf Lahav Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin, nachdem der Angreifer Berufung gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren eingelegt hat. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“ bewertet. Dieser parallele Prozess unterstreicht die Schwere der Vorwürfe und die anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen um den Fall.
Ausblick und mögliche Folgen
Die heutige Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin könnte wegweisende Konsequenzen für den Umgang mit Antisemitismus an deutschen Hochschulen haben. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte dies zu strengeren Auflagen für Universitäten führen, um Diskriminierung wirksamer zu bekämpfen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur den Einzelfall betrifft, sondern auch als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen könnte.



