Sondervermögen für Infrastruktur: Groß Pankow erhält 1,5 Millionen Euro aus Bundesprogramm
Das im März 2025 bundesweit beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird auch in der Prignitz spürbare finanzielle Impulse setzen. Insgesamt sind für die Region mehr als 20 Millionen Euro vorgesehen, wovon die Gemeinde Groß Pankow einen Anteil von 1,5 Millionen Euro erhält. Diese Mittel sollen in den kommenden Jahren für die Modernisierung der lokalen Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 eingesetzt werden.
Verteilung der Fördermittel in der Prignitz
Die genaue Aufteilung der Gelder aus dem 500-Milliarden-Euro-Programm sieht für die Prignitz konkret 20.332.307 Euro vor. Davon entfallen auf Groß Pankow exakt 1.555.677 Euro. Den größten Einzelbetrag erhält mit 7.440.548 Euro die Stadt Wittenberge, während Perleberg 4.775.919 Euro zugesprochen bekommt. Insgesamt sind 100 Milliarden Euro des Sondervermögens speziell für Länder und Kommunen reserviert, um Investitionen in die lokale Infrastruktur zu ermöglichen.
Verwirrung um die Förderkategorie "Sonstiges"
Bei der Gemeindevertretersitzung in Groß Pankow am 12. März sorgte insbesondere die undefinierte Rubrik "Sonstiges" in der Liste der förderfähigen Bereiche für Verwunderung und amüsierte Kommentare. Bürgermeister Marco Radloff konnte diese unklare Formulierung zunächst nicht erklären, was bei einigen Gemeindevertretern zu Schmunzeln führte. Allgemein sind die Mittel für Investitionen vorgesehen, die zur Erfüllung von Landes- oder Kommunalaufgaben notwendig sind, darunter Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur und Digitalisierung.
Konkrete Projektideen und Einschränkungen
Trotz der anfänglichen Verwirrung wurden bereits konkrete Ideen für die Verwendung der Fördermittel diskutiert. Die Feuerwehr könnte einen Anspruch auf Förderung geltend machen, und auch für den Straßenbau existieren mehrere Projekte, die für eine Finanzierung durch das Sondervermögen in Frage kommen. Allerdings gibt es klare Einschränkungen: Die Bauarbeiten an der Juri-Gagarin-Grundschule können nicht gefördert werden, da dieses Projekt bereits vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurde und somit nicht die Förderkriterien erfüllt.
Klärung durch das Finanzministerium
Die Pressestelle des Brandenburger Ministeriums der Finanzen und für Europa lieferte schließlich eine klärende Erklärung zur mysteriösen Rubrik "Sonstiges". "Die Liste der Förderbereiche ist nicht abschließend zu verstehen und erfasst auch Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören", erklärte das Ministerium auf Anfrage. Damit ist das Rätsel gelöst: Der Begriff weist lediglich darauf hin, dass die Mittel flexibel auch für andere Bereiche eingesetzt werden können.
Konkret nannte die Pressestelle Beispiele wie wirtschaftsnahe Infrastruktur, regionale Daseinsvorsorge, Wohninfrastruktur, Gebäudesanierungen öffentlicher Gebäude, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Infrastruktur der inneren Sicherheit oder Wasserwirtschaft. Diese Erweiterung der Förderungsmöglichkeiten gibt den Verantwortlichen vor Ort größere Gestaltungsspielräume bei der Verwendung der bereitgestellten Gelder.



