Kommunalwahlen in München: So behalten Sie den Durchblick bei der Stimmabgabe
Kumulieren, Panaschieren und über 80 Stimmen auf drei Wahlzetteln – das bayerische Kommunalwahlsystem kann verwirrend sein. Wir geben einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begriffe, den Ablauf und darüber, was Ihre Stimme am Ende bewirkt.
Alle Eckdaten zur Wahl am 8. März: Wer wählt, wann und wo?
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen in allen bayerischen Gemeinden und Landkreisen statt. Rund 39.500 Mandatsträger werden für die nächsten sechs Jahre in Ämter wie Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister gewählt. In München sind mehr als eine Million Menschen wahlberechtigt. Ihre Stimme zählt – ob per Briefwahl oder direkt im Wahllokal.
Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens zwei Monaten in München mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich beim Kreisverwaltungsreferat melden.
Briefwahl – bequem von daheim
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann seine Stimmen auch bequem von zu Hause aus per Briefwahl abgeben. Dazu müssen Wahlberechtigte die Unterlagen beantragen. Hierfür gibt es verschiedene Wege:
- Per Post: Nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung und senden Sie den Antrag frühzeitig ab.
- Online: Bis zum 2. März um 11 Uhr kann die Briefwahl digital beantragt werden.
- Persönlich: Ab dem 16. Februar können die Unterlagen im KVR oder in den Bezirksinspektionen abgeholt werden.
- Mit Vollmacht: Eine andere Person kann die Beantragung mit einer entsprechenden Vollmacht übernehmen.
Kreuzen & Streichen: Die drei Stimmzettel
Bei der Kommunalwahl gibt es nicht nur einen, sondern gleich drei Stimmzettel:
- Oberbürgermeisterwahl (gelber Zettel): Hier hat man nur eine Stimme. Ein Kreuz wird im Kreis neben dem Wunschkandidaten gesetzt.
- Stadtratswahl (grüner Zettel): Hier dürfen insgesamt 80 Stimmen vergeben werden. Diese können frei auf Parteien oder einzelne Kandidaten verteilt werden, wobei eine Person höchstens drei Stimmen erhalten darf. Es gibt vier Möglichkeiten zu wählen: gezielte Stimmenvergabe auf Kandidaten, Listen-Kreuz, Streichen von Namen oder eine Kombination aus allem.
- Bezirksausschuss (weißer Zettel): Hier dürfen genau so viele Stimmen vergeben werden, wie oben auf dem Zettel angegeben – die Zahl variiert je nach Bezirk zwischen 19 und 45 Stimmen. Auch hier gilt: Kein Bewerber darf mehr als drei Stimmen erhalten.
Das bedeuten Kumulieren und Panaschieren
Kumulieren bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler bei Wahlen, bei denen sie mehrere Stimmen haben, diese auf einen Kandidaten oder eine Kandidatin häufen können. In München darf jeder Wähler drei Stimmen an einen Bewerber vergeben.
Panaschieren bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen können. Dies ist bei der Stadtratswahl und der Wahl der Bezirksausschüsse möglich.
Die Macht der einzelnen Stimme
Über eine Million Münchnerinnen und Münchner sind bei der kommenden Kommunalwahl wahlberechtigt. Am Ende müssen Hunderttausende Stimmzettel ausgewertet werden – eine Mammutaufgabe, unterstützt von 14.000 Wahlhelfern.
Bei der Oberbürgermeisterwahl wird direkt gewählt: Wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält, ist gewählt. Schafft das niemand, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Der Gewinner ist für die nächsten sechs Jahre Oberbürgermeister von München.
Bei der Stadtratswahl verteilt jeder Wähler 80 Stimmen entsprechend der 80 Sitze im Stadtrat. Durch die Vergabe persönlicher Stimmen können Kandidaten weiter nach vorn rücken – ein Prozess, der als „Vorkumulieren“ bekannt ist. Ähnlich funktioniert die Wahl der Bezirksausschüsse.
Die Kommunalwahl am 8. März ist besonders, weil – abgesehen von der Kandidatenaufstellung und dem Zweiten und Dritten Bürgermeister – alles direkt von den Bürgerinnen und Bürgern entschieden wird. Jede einzelne Stimme zählt, und diese Möglichkeit sollte man sich nicht entgehen lassen.



