Loitz plant einheitliche Garagenverträge: Kündigung hunderter DDR-Altverträge steht bevor
Die Stadt Loitz in Vorpommern steht vor einem bedeutenden Schritt in der kommunalen Immobilienverwaltung. Hunderte Nutzer kommunaler Garagen müssen sich auf die Kündigung ihrer Verträge einstellen, die noch aus DDR-Zeiten stammen. Verbunden mit dieser Maßnahme ist eine deutliche Anpassung der Mietzahlungen, die sich nahezu vervierfachen werden.
Empfehlung aus dem Bauausschuss führt zu neuen Regelungen
Der Ausschuss für Stadt- und Ortsteilentwicklung, Bau und Verkehr hat nach ausgiebiger Diskussion eine klare Empfehlung ausgesprochen. Ab 2027 sollen einheitliche Mietverträge mit einem monatlichen Betrag von 25 Euro für alle Garagennutzer gelten. Diese Entscheidung basiert auf mehreren wesentlichen Gründen, die in der jüngsten Sitzung ausführlich erörtert wurden.
Kämmerer Enrico Vogel verwies auf steuerliche Veränderungen, die die Kommune betreffen. Seit 2025 muss die Stadt als Eigentümerin die Grundsteuer für diese Immobilien tragen, und ab voraussichtlich 2027 kommen Umsatzsteuerpflichten für entsprechende Dienstleistungen hinzu. Bau- und Ordnungsamtsleiter René Hassenstein betonte zudem den dringenden Bedarf an einheitlichen Regelungen für alle betroffenen Bürger.
Historische Vertragsvielfalt soll der Vergangenheit angehören
Derzeit existiert in Loitz ein unübersichtliches Nebeneinander von Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen für Garagen, die allesamt zu DDR-Zeiten errichtet wurden. Einige dieser Vereinbarungen laufen seit mindestens drei Jahrzehnten und sind mit symbolischen Beträgen verbunden, die teilweise nur 30 Euro pro Jahr betragen. Diese historisch gewachsenen Strukturen entsprechen nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Unterhaltskosten.
Ausschussvorsitzender Jens Steinfurth stellte klar: „Das hat nichts mit unserer Haushaltssituation zu tun.“ Vielmehr gehe es um die Gleichbehandlung aller Bürger und einen wirtschaftlich vertretbaren Ansatz. Der zeitliche Zusammenhang mit der aktuellen Haushaltsdiskussion sei zufällig und resultiere aus der langwierigen Aufarbeitung des Themas.
Umfangreicher Garagenbestand im Stadtgebiet verteilt
Insgesamt betreffen die geplanten Maßnahmen 276 Garagen, die über das gesamte Loitzer Stadtgebiet verteilt sind. Der mit Abstand größte Komplex befindet sich an der Straße „Am Mühlenteich“ in direkter Nachbarschaft zum Hafengelände und umfasst genau hundert Auto-Unterstellplätze.
Weitere Standorte sind das Wohngebiet Am Kiewitt mit 53 Garagen, die Sandfeldstraße mit 27 Einheiten, die Gartenstraße mit 21 Garagen sowie kleinere Komplexe in der Neustadt, an der Kälberwiese, der Drosedower, Palm- und Haussmannstraße, dem Wiesenweg, der Langen Reihe und in der Siedlung Voßbäk.
Finanzielle Auswirkungen und steuerliche Belastungen
Die aktuellen Einnahmen aus den Garagenverträgen belaufen sich auf 21.120 Euro pro Jahr. Mit dem neuen einheitlichen Satz von 300 Euro jährlich pro Garage würde sich dieser Betrag auf 82.800 Euro erhöhen – eine nahezu Vervierfachung der Einnahmen. Allerdings sind in dieser Summe bereits die künftigen Steuerbelastungen von mehr als 13.000 Euro enthalten.
Vizebürgermeister Enrico Vogel betonte: „Die können ja nicht wir als Stadt übernehmen.“ Daher ergibt sich ein Nettobetrag von 21 Euro monatlich beziehungsweise 252 Euro pro Jahr nach Abzug der Steuern.
Drei zentrale Probleme sollen gelöst werden
Mit den neuen einheitlichen Mietverträgen ab 2027 verfolgt die Kommune drei wesentliche Ziele. Erstens soll die Versicherungsfrage geklärt werden: Künftig wäre der Eigentümer – also die Stadt – für das Gebäude verantwortlich, während die Mieter lediglich ihr Inventar versichern müssten. Dies wäre insbesondere im Brandfall von großer Bedeutung.
Zweitens sollen bauliche Veränderungen an den Garagen künftig der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters bedürfen. Drittens wird das Verbot der Untervermietung in die Verträge aufgenommen – eine Praxis, die nach Aussagen von Ausschussmitgliedern bei einigen Garagen seit Jahren üblich ist und teilweise zu „Zweitmieten“ führt, die deutlich über den geplanten kommunalen Sätzen liegen.
Entscheidung der Stadtvertretung steht bevor
Während an der grundsätzlichen Vertragsgestaltung voraussichtlich keine Änderungen mehr zu erwarten sind, liegt die finale Entscheidung über die monetären Aspekte allein bei der Stadtvertretung. Diese wird voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung am 26. März über die konkrete Umsetzung der neuen Regelungen beraten und abstimmen.
Die geplanten Maßnahmen markieren einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der kommunalen Immobilienverwaltung in Loitz und sollen sowohl den rechtlichen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart gerecht werden.



