Rostock überprüft Gehälter im Rathaus: 35 Verträge unter der Lupe
Werden im Rostocker Rathaus möglicherweise zu hohe Gehälter gezahlt? Diese Frage beschäftigt aktuell die Stadtverwaltung der Hansestadt. Insgesamt 35 Verträge von Mitarbeitern werden derzeit auf ihre korrekte Eingruppierung überprüft, wie Rathaussprecherin Kerstin Kanaa bestätigt. Die Untersuchungen könnten weitreichende Konsequenzen haben, sollten sich Ungereimtheiten bei den Vergütungsstufen herausstellen.
Hintergrund: Ein Fall bei der Kfz-Zulassungsstelle
Auslöser für die aktuellen Überprüfungen war ein konkreter Fall im Bereich der Kfz-Zulassung. „In einem Einigungsstellenverfahren zwischen dem Personalrat und der Dienststelle wurde die Eingruppierung einer neuen Mitarbeiterin verhandelt“, erklärt Kanaa. Dabei ging es um unterschiedliche Bewertungen zur Entgeltgruppe E7 bei Tätigkeiten mit Bürgerkontakt.
Die Einigungsstelle, der auch ein unabhängiger Richter angehörte, empfahl zwar Anpassungen in der Stellenbeschreibung, stimmte jedoch der bestehenden Eingruppierung mit EG 7 zu. „Die anzupassende Stellenbeschreibung geht zwingend mit einer Überprüfung der Eingruppierung einher“, betont die Rathaussprecherin.
Knappe Haushaltslage mit Millionendefizit
Die finanzielle Situation Rostocks ist angespannt. Für die Jahre 2026 und 2027 klafft im Haushalt ein Defizit von insgesamt 123 Millionen Euro. Obwohl im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts bereits Sparmaßnahmen festgelegt wurden, betont die Stadtverwaltung, dass die aktuelle Gehaltsüberprüfung nicht direkt aus der Haushaltsnotlage resultiert.
Dennoch sind die Zahlen beeindruckend: Allein für das Jahr 2026 plant die Stadtverwaltung Personalkosten von 192 Millionen Euro für rund 2700 Mitarbeiter ein. Dieser enorme Betrag unterstreicht die Bedeutung korrekter Eingruppierungen.
Weitere Untersuchungen laufen
Der Fall bei der Kfz-Zulassungsstelle ist kein Einzelfall. „Gegenwärtig werden drei Gruppenstellenbeschreibungen aus dem Stadtamt sowie 32 Mitarbeitende-Anträge aus unterschiedlichen Ämtern hinsichtlich ihrer Stellenbeschreibung untersucht“, so Kanaa. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, mit Ergebnissen rechnet die Stadt im zweiten Quartal.
Bei Abweichungen folgt eine neue Eingruppierung der Stelle. In vergangenen Fällen wurden solche Stellen mit einem „ku-Vermerk (künftig umzuwandeln)“ versehen und bei frei werdender Position erfolgte eine Neueinstellung mit angepasster Stellenbeschreibung.
Rechtliche Grundlagen und Kriterien
Die Überprüfung von Stellenbeschreibungen und Eingruppierungen ist laut Stadtverwaltung keine freiwillige Maßnahme. „Dies ergibt sich aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers“, heißt es aus dem Hauptamt.
Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeiten, die dauerhaft und zeitlich überwiegend von einer Stelle wahrgenommen werden. Für Entgeltgruppe E7 gelten folgende Voraussetzungen:
- Dreijährige Berufsausbildung
- Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
- In Teilen selbstständige Leistungen mit eigenem Ermessensspielraum
Die aktuelle E7-Vergütung liegt laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zwischen 3205 und 3935 Euro brutto monatlich. Die laufenden Untersuchungen sollen sicherstellen, dass diese Vergütungsstufen korrekt angewendet werden und sowohl den Anforderungen der Stellen als auch den tarifrechtlichen Vorgaben entsprechen.



