Straßensanierung in Sachsen-Anhalt: Der Fluch der gut gemeinten Tat
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt war als großzügiges Geschenk an die Bürger gedacht. Doch nun zeigt sich deutlich: Diese gut gemeinte Entscheidung bringt unerwartete Probleme und rechtliche Herausforderungen mit sich.
Die Ausgangssituation: Druck auf den Landtag
Im Dezember 2020 stand der Landtag von Sachsen-Anhalt unter erheblichem Druck. Die Volksvertreter wollten den Menschen im Land eine spürbare finanzielle Entlastung bieten. In dieser Situation beschlossen sie die vollständige Abschaffung der Anliegerbeiträge für Straßensanierungen. Seitdem sind Grundstückseigentümer von allen Ausbaukosten freigestellt. Da sie diese Kosten zuvor an eventuelle Mieter weitergeben konnten, profitieren nun auch diese von der Entlastung.
Die meisten Abgeordneten dürften am Tag der historischen Abstimmung mit einem ausgesprochen guten Gefühl nach Hause gegangen sein. Sie hatten das Gefühl, den Bürgern eine echte Erleichterung verschafft und ein langwieriges Streitthema endgültig aus der Welt geschafft zu haben.
Die unbeabsichtigten Folgen: Kostenverlagerung und rechtliche Bedenken
Nun, mehrere Jahre nach der Entscheidung, zeigen sich die tatsächlichen Konsequenzen dieser politischen Weichenstellung. Die Kosten für das Wiederherstellen zerschlissener Fahrbahnen sind keineswegs verschwunden – sie wurden lediglich verlagert. Anstatt der Anlieger muss nun der allgemeine Steuerzahler für die Straßensanierungen aufkommen.
Doch damit nicht genug: Der vom Landtag ersonnene Mechanismus zur Verteilung der Geldsumme könnte sich als verfassungswidrig erweisen. Das Oberverwaltungsgericht ist bereits davon überzeugt, was als äußerst ernstzunehmendes Indiz gewertet werden muss. Der konkrete Fall liegt aktuell in Dessau-Roßlau vor, wo die Verfassungsrichter prüfen müssen, ob tatsächlich der Gleichbehandlungsgrundsatz zum Nachteil bestimmter Kommunen verletzt wurde.
Das Problem der gedeckelten Kompensationszahlungen
Damit ist das Thema nicht nur rechtlich, sondern auch politisch zurück in der Debatte. Ein weiterer gravierender Konstruktionsfehler tritt dabei deutlich zutage. Während die 2020 abgeschafften Ausbaubeiträge auf den tatsächlich anfallenden Kosten basierten, ist die Kompensationszahlung vom Land strikt gedeckelt. Seit ihrer Einführung liegt diese konstant bei 15 Millionen Euro jährlich.
Jeder weiß, dass man mit dieser Summe im Jahr 2026 deutlich weniger Straßenmeter sanieren kann als noch im Jahr 2020. Die Inflation und gestiegene Baukosten haben die Kaufkraft erheblich reduziert. Der Landtag wird also regelmäßig nachbessern müssen – und das in einer Situation, in der das Land Sachsen-Anhalt bereits fast 25 Milliarden Euro Schulden angehäuft hat.
Die Abgeordneten erleben damit den Fluch der guten – oder besser gesagt: der gut gemeinten Tat. Was als Bürgergeschenk gedacht war, entwickelt sich zu einem finanziellen und rechtlichen Albtraum für die Kommunen und den Landeshaushalt.



