US-Gericht erklärt Trumps weltweite Zölle für rechtswidrig
US-Gericht: Globale Zölle rechtswidrig - Trump droht EU

US-Präsident Trump erlebt erneute juristische Niederlage

US-Präsident Donald Trump hat mit seiner umstrittenen Zollpolitik eine weitere juristische Schlappe hinnehmen müssen. Das Gericht für Internationalen Handel in New York entschied, dass Trumps zeitlich befristete Zölle in Höhe von zehn Prozent auf Importe aus der ganzen Welt rechtswidrig sind. Der Präsident habe mit dieser Maßnahme seine Befugnisse überschritten, so das Gericht. Gleichzeitig stellte Trump der Europäischen Union ein Ultimatum zur Umsetzung des vereinbarten Zollabkommens. Sollte die EU nicht bis zum 4. Juli handeln, drohen deutlich höhere Zölle.

Gericht rügt falsche Auslegung des Handelsgesetzes

Das Gericht für Internationalen Handel befand, dass Trump das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz von 1974 falsch ausgelegt habe. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde CBP dürften von den Klägern, darunter der US-Bundesstaat Washington, Importabgaben verlangen. Bereits gezahlte Zölle müssen zurückerstattet werden. Zudem habe die US-Regierung keine ausreichenden Belege für die im Gesetz geforderten fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme vorgelegt. Trumps Erlass stütze sich auf Handels- und Leistungsbilanzdefizite, obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite verlange.

Die US-Regierung kann Berufung einlegen und gegebenenfalls den Gang zum Obersten Gerichtshof antreten. Trump zeigte sich trotz der Entscheidung unbeirrt. Er werde seine Zollpolitik ungeachtet der Justiz fortsetzen, erklärte er vor Journalisten.

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Hintergrund: Zölle als Notlösung nach Supreme-Court-Niederlage

Seit dem 24. Februar 2026 hatten die USA auf die meisten Importe einen Zoll von zehn Prozent erhoben. Trump hatte zudem gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen – den maximalen Wert, den der Präsident unter Berufung auf das Handelsgesetz von 1974 für 150 Tage verhängen darf. Ein entsprechender Erlass liegt jedoch Monate nach der Drohung nicht vor.

Diese globale Zollstrategie war eine Notlösung, nachdem der Supreme Court im Februar zuvor verhängte Zölle ebenfalls für rechtswidrig erklärt hatte. Damals entzog das Oberste Gericht Trump die rechtliche Grundlage, da er sich auf ein Notstandsgesetz von 1977 gestützt hatte. Die Richter stellten klar, dass nur das US-Parlament befugt ist, Steuern und Zölle zu erheben. Das Notstandsgesetz erlaube dem Präsidenten zwar, bei nationalen Notlagen den Außenhandel zu regulieren, aber nicht, Zölle zu erheben. Für Trump, der Zölle als sein Lieblingsinstrument bezeichnet, war dies eine herbe Niederlage.

Weitere rechtliche Möglichkeiten für Zölle

Der US-Regierung stehen noch andere Instrumente zur Verfügung, um Zölle für bestimmte Waren oder Branchen zu verhängen. Diese kann Trump jedoch nicht einfach per Unterschrift nach Belieben anordnen.

Trump setzt EU unter Druck

Kurz vor der Gerichtsentscheidung forderte Trump die EU auf, den ausgehandelten Zolldeal endlich umzusetzen. Sollten die Europäer dies nicht bis zum 4. Juli, dem 250. Geburtstag der USA, schaffen, drohte er mit deutlich höheren Zöllen.

Im August 2025 hatten sich Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Rahmenabkommen auf eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA geeinigt. Auch für europäische Autos und Autoteile sollte dieser Satz gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter zu streichen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern.

In der EU laufen zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch Verhandlungen, die für die vollständige Umsetzung des Deals notwendig sind. Bei einem Treffen am Mittwoch wurde keine Einigung erzielt.

Trump drohte bereits mit höheren Autozöllen

Vergangene Woche hatte Trump der EU vorgeworfen, sich nicht vollständig an den Deal zu halten. Als Reaktion kündigte er an, die Zölle auf Autos und Lastwagen aus der EU von 15 auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies würde vor allem Deutschland treffen. Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur beim Weißen Haus, ob die angedrohte Erhöhung nun bis zur neuen Frist vom Tisch sei, blieb unbeantwortet.

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