Streusalz-Verbot in Rostock: Ermittlungen gegen mutmaßliche Verstöße auf vereisten Gehwegen
Streusalz-Verbot: Ermittlungen in Rostock bei Gehweg-Glätte

Streusalz-Verbot in Rostock: Ermittlungen gegen mutmaßliche Verstöße auf vereisten Gehwegen

Der Winter hält Rostock weiterhin fest im Griff. Seit Wochen sorgen Schnee, Eis und Glätte für teils gefährliche Zustände auf den Gehwegen der Hansestadt. Während auf den Straßen für den Verkehr auch Salz gestreut werden darf, gilt auf den Gehwegen ein striktes Verbot von Auftausalz – und dieses Verbot wird nun mit Ermittlungen durchgesetzt.

Historisches Verbot mit Umweltfokus

Das Streusalz-Verbot auf öffentlichen Gehwegen existiert in Rostock bereits seit den 1990er Jahren. Die Stadtverwaltung betont, dass es dem Schutz von Umwelt, Boden, Grundwasser, Pflanzen und Tierpfoten dient. Auch in diesem außergewöhnlich strengen Winter wurde das Verbot nicht ausgesetzt, obwohl andernorts teilweise Ausnahmen gemacht wurden.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung gilt ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen. Stadtsprecher Ulrich Kunze erklärt: „Der Einsatz ist lediglich in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei Blitzeis oder an besonders gefährlichen Abschnitten wie Treppen, Rampen oder Brückenaufgängen.“

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Erste Anzeigen und mögliche Konsequenzen

In diesem Winter sind bereits drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt worden. Diese befinden sich derzeit in der Ermittlungs- und Bearbeitungsphase. In den Vorjahren wurden dagegen keine Verstöße geahndet.

Die möglichen Konsequenzen für nachgewiesene Verstöße sind erheblich: Bußgelder können bis zu 2.500 Euro betragen. „Jeder Sachverhalt wird individuell geprüft und bewertet“, betont Stadtsprecher Kunze. „Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße sind insbesondere die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit sowie der Vorwurf, der den Täter trifft.“

Kontrollen und Nachweisprobleme

Der kommunale Ordnungsdienst führt regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Dabei werden mutmaßliche Streusalz-Verstöße fotografisch dokumentiert. Winterdienstpflichtige werden bei Verstößen angeschrieben und auf das Verbot hingewiesen.

Allerdings stellt der Nachweis des Salz-Einsatzes ein erhebliches Problem dar. Die Stadtverwaltung räumt ein: „Es ist häufig nicht eindeutig belegbar, dass tatsächlich Streusalz eingesetzt wurde. Auf den Fotos sollten schon einzelne Salzkristalle zu sehen sein, da ein komplett schnee- und eisfreier Gehweg im Zweifel auch durch rechtzeitiges Schieben oder Abfegen erzielt werden könnte.“

Dies führt in der Praxis oft zu der Situation, dass im Zweifel für den eisfreien Weg entschieden wird – auch wenn dieser möglicherweise durch verbotenes Salz erreicht wurde.

Winter bleibt präsent

Die Wetterprognosen deuten darauf hin, dass in den kommenden Tagen erneut Schnee auf Rostocks Wege fallen könnte. Der Winter will einfach noch nicht aus dem Norden weichen, und die Glättegefahr bleibt bestehen. Damit dürfte auch die Diskussion um das Streusalz-Verbot und dessen Durchsetzbarkeit weiter anhalten.

Die Stadtverwaltung betont abschließend, dass alternative Methoden wie das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt weiterhin erlaubt und empfohlen sind, um für mehr Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen, ohne die Umwelt zu belasten.

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