Streusalz-Verbot in Rostock: Drei Ermittlungen laufen gegen mutmaßliche Verstöße
Streusalz-Verbot: Rostock ermittelt gegen drei mutmaßliche Verstöße

Streusalz-Verbot auf Rostocker Gehwegen: Drei Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der Winter hält die Hansestadt Rostock weiterhin fest im Griff. Schnee, Eis und gefährliche Glätte prägen vielerorts das Stadtbild und sorgen für teils halsbrecherische Zustände auf Gehwegen und Parkplätzen. Während auf Straßen für den Verkehrsfluss auch Salz gestreut werden darf, gilt auf Gehwegen ein striktes Verbot von Auftausalz – eine Regelung, die bereits seit den 1990er Jahren besteht.

Umweltschutz steht im Vordergrund

Die Rostocker Stadtverwaltung betont, dass das Verbot dem Schutz von Umwelt, Boden, Grundwasser, Pflanzen und Tierpfoten dient. Gemäß der Straßenreinigungssatzung gilt ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen, erklärt ein Sprecher. Anders als in manchen anderen Kommunen wurde dieses Verbot auch in diesem strengen Winter nicht ausgesetzt.

Lediglich in Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz zulässig, beispielsweise bei sogenanntem Blitzeis oder an besonders gefährlichen Abschnitten wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie Gefälle- oder Steigungsstrecken. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu empfindlichen Geldbußen führen, die bis zu 2.500 Euro betragen können.

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Drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten in Bearbeitung

Die Stadtverwaltung muss in dieser Wintersaison bereits konkreten Verdachtsfällen nachgehen. „Es wurden in diesem Winter, konkret vom 1. November 2025 bis zum 12. Februar 2026, bisher drei vermutliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt“, berichtet Stadtsprecher Ulrich Kunze. „Diese befinden sich derzeit in der Ermittlung und Bearbeitung.“ In den Vorjahren wurden hingegen keine derartigen Verstöße geahndet.

Jeder Einzelfall wird individuell geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Höhe einer möglichen Geldbuße sind insbesondere die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit sowie der konkrete Vorwurf, der den mutmaßlichen Täter trifft. Der kommunale Ordnungsdienst führt regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch und dokumentiert dabei auch mögliche Streusalz-Verstöße fotografisch.

Nachweisproblematik erschwert Durchsetzung

Allerdings stellt die praktische Durchsetzung des Verbots die Behörden vor erhebliche Herausforderungen. Das größte Problem besteht im Nachweis des tatsächlichen Salz-Einsatzes. „Es ist häufig nicht eindeutig belegbar, dass tatsächlich Streusalz eingesetzt wurde“, räumt die Stadtverwaltung ein. „Auf den Fotos sollten schon einzelne Salzkristalle zu erkennen sein, da ein komplett schnee- und eisfreier Gehweg im Zweifel auch durch rechtzeitiges Schieben oder Abfegen erzielt werden könnte.“

Bei festgestellten Verstößen werden die Winterdienstpflichtigen zunächst angeschrieben und auf das Streusalzverbot hingewiesen. Nur bei eindeutiger und gut dokumentierter Beweislage können dann formelle Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt werden. Diese Nachweisproblematik führt in der Praxis oft dazu, dass im Zweifel für den eisfreien Weg entschieden wird.

Winter bleibt vorerst präsent

Die Wetterprognosen deuten darauf hin, dass der Winter Rostock noch nicht verlassen wird. In den kommenden Tagen wird erneut Schnee erwartet, der die Wege der Hansestadt bedecken dürfte. Damit bleibt auch die Glättegefahr weiterhin bestehen – und mit ihr die Herausforderung, Gehwege sicher zu halten, ohne dabei gegen das Streusalz-Verbot zu verstoßen.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Grundstückseigentümer und Winterdienstverpflichteten, alternative Methoden wie das Schneeschieben oder den Einsatz von abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat zu nutzen. Nur so könne man einerseits die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleisten und andererseits die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Streusalzes schützen.

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