Ueckermünde: Sonntags-Supermarkt-Verbot trifft Touristen und Einheimische hart
Ueckermünde: Sonntags-Supermarkt-Verbot trifft Touristen

Sonntags-Shopping-Verbot im Seebad Ueckermünde: Touristen und Einheimische betroffen

Im Sommer 2025 herrschte an Sonntagen noch reger Einkaufsverkehr im Ueckermünder Lidl-Markt. Urlauber konnten sich dort mit Lebensmitteln eindecken, während sie ihren Aufenthalt am Stettiner Haff genossen. In diesem Jahr wird diese Möglichkeit jedoch nicht mehr bestehen. Die neue Öffnungszeitenverordnung des Landes verbietet die Sonntagsöffnung von Supermärkten in Ueckermünde, was sowohl Touristen als auch Einheimische hart trifft.

Vergangenes Jahr noch Übergangsregelung

Bürgermeister Jürgen Kliewe (parteilos) erläuterte, dass im vergangenen Jahr noch eine Übergangsregelung galt. Der Lidl-Markt in der Nähe des Stadtzentrums durfte sonntags öffnen, was von unzähligen Touristen genutzt wurde. Die Nachfrage war so groß, dass es teilweise zu leeren Regalen kam. Doch diese Praxis soll in diesem Jahr ein Ende finden. Während auf der Insel Usedom und anderen Orten ab dem 15. März Lebensmittelmärkte öffnen dürfen, müssen der Lidl und andere Märkte in Ueckermünde geschlossen bleiben.

Der Bürgermeister sieht darin eine klare Benachteiligung der Touristen, die am Wochenende anreisen und in Ueckermünde oder den umliegenden Orten Urlaub machen wollen. Sie können sich am Sonntag nicht mehr mit Lebensmitteln versorgen, was einen erheblichen Standortnachteil gegenüber der Insel Usedom darstellt. Kliewe hat kein Verständnis für diese Regelung, denn auch als Edeka, Aldi und Netto sonntags noch öffnen durften, war dies stets der umsatzstärkste Tag.

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Problematische Übernachtungszahlen

Das Kernproblem liegt in der Öffnungszeitenverordnung des Landes. Diese erlaubt Lebensmittelmärkten nur in „anerkannten Orten mit einem besonders hohen Tourismusaufkommen“ die Sonntagsöffnung. Das Wirtschaftsministerium setzt dabei die Anzahl der gewerblichen Übernachtungen in Quartieren ab zehn Betten ins Verhältnis zur Einwohnerzahl. Ueckermünde müsste dabei 175 Prozent des Landesdurchschnitts erreichen. Mit 102.131 Übernachtungen im Jahr 2024 schafft das Seebad diese Marke jedoch nicht.

Es gäbe zwar die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung, bei der auch Quartiere mit weniger als zehn Betten einbezogen werden könnten. Zusammen wären das 153.400 Übernachtungen pro Jahr. Selbst wenn die Stadt zusätzlich Tagesgäste vom Tierpark, Strand, Reedereien, Kogge und großen Festen hinzurechnet, reicht dies nicht aus, um die geforderten 350 Prozent des Landesdurchschnitts zu erreichen. Bürgermeister Kliewe kann nicht nachvollziehen, wie das Ministerium auf diese Prozentsätze kommt.

Strand nicht als Freizeiteinrichtung anerkannt

Ein dritter Weg wäre der Nachweis, dass die Stadt eine Freizeiteinrichtung mit mehr als 200.000 Besuchern im Jahr hat. Der Tierpark Ueckermünde kommt auf 110.000 bis 120.000 Besucher, während der Haff-Strand im Jahr 2023 etwa 326.000 Gäste verzeichnete. Doch das Wirtschaftsministerium erkennt den Strand nicht als ‚Freizeiteinrichtung‘ an, was für Bürgermeister Kliewe unverständlich ist. „Dabei ist es eine“, betont er entschieden.

Kliewe hat bereits mehrfach mit Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) telefoniert. Der Minister signalisierte, Ueckermünde möglicherweise in eine zweite Charge als Ort mit besonders hohem Tourismusaufkommen aufnehmen zu wollen. Dies wäre eventuell möglich, wenn die Stadt zusammen mit Mönkebude, Grambin, Altwarp, Vogelsang-Warsin und eventuell Eggesin eine Tourismusregion bilden würde.

Ministerium verteidigt strenge Regelungen

Das Wirtschaftsministerium verteidigt die Öffnungszeitenverordnung und verweist auf geltendes Verfassungsrecht sowie die entsprechende Rechtsprechung. Ein Sprecher teilte mit, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen im Regelfall geschlossen sein müssten. Davon könne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden, die durch die Verordnung festgelegt seien. Aufgrund dieses engen Rahmens könne nicht pauschal festgelegt werden, dass jedes Seebad automatisch die Erlaubnis für Sonntagsöffnungszeiten erhalte.

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In den Telefongesprächen habe Minister Blank die besondere Lage und Bedeutung Ueckermündes am Stettiner Haff erörtert, so der Sprecher. Dabei ging es auch um die Stellung als anerkanntes Seebad und die daraus resultierende touristische Anziehungskraft. Für alle Kommunen im Land erfolge jedoch eine Gleichbehandlung nach den geltenden Regeln der Verordnung. Jede Kommune werde anhand ihres Tourismusaufkommens nach denselben Vorgaben geprüft, ob touristische Sonderöffnungen möglich seien. Das Ministerium rät Ueckermünde zu einer nochmaligen Prüfung des Tourismusaufkommens, da es möglicherweise weitere Erhebungsmöglichkeiten gebe.

Die Situation in Ueckermünde zeigt deutlich, wie komplex die Balance zwischen touristischen Bedürfnissen und gesetzlichen Regelungen sein kann. Während das Seebad im Sommer bis zu 6.500 Gäste am Strand des Stettiner Haffs begrüßt, müssen diese nun auf sonntägliche Einkaufsmöglichkeiten verzichten. Die Diskussion zwischen Stadt und Ministerium wird voraussichtlich weitergehen, während Touristen und Einheimische mit den Einschränkungen leben müssen.