Vetternwirtschaft im Fokus: Niedersachsens Landtagsfraktionen positionieren sich
Die bundesweite Diskussion über Vetternwirtschaft und die Beschäftigung von Angehörigen bei politischen Mandatsträgern hat nun auch Niedersachsen erreicht. Im Zentrum stehen dabei Fragen nach der Transparenz bei Personalentscheidungen und möglichen Interessenkonflikten durch familiäre Bindungen zwischen Abgeordneten und ihren Mitarbeitern.
SPD: Keine Bevorzugung von Verwandten
Die SPD-Fraktion als stärkste Kraft im niedersächsischen Landtag mit 146 Abgeordneten betont, dass nach ihrer Kenntnis keine Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten oder Angehörigen von Fraktionsmitgliedern, anderen Landtagsabgeordneten oder Bundestagsmitgliedern bestehen. Ein Fraktionssprecher erklärt: „Die Einstellung von Mitarbeitern erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Verwandte von Abgeordneten dürfen dabei weder bevorzugt noch benachteiligt werden.“
Gleichwohl räumt die SPD ein, dass eine solche Personalauswahl sowohl intern als auch extern erhebliche Fragen aufwerfen könnte. „Eine entsprechende Entscheidung müsste daher besonders sorgfältig begründet werden“, so der Sprecher weiter. Überkreuzbeschäftigungen, bei denen Abgeordnete Familienangehörige anderer Mandatsträger anstellen, lehnt die Fraktion grundsätzlich ab. Eine explizite Regelung zur Beschäftigung von Angehörigen existiert in der Betriebsordnung des SPD-Fraktionsbüros bislang nicht.
CDU: Klare Kriterien gegen Interessenkonflikte
Auch die CDU-Fraktion teilt mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen Verwandte oder Angehörige von Abgeordneten beschäftigt werden. Eine Sprecherin betont: „Maßgeblich für Personalentscheidungen sind ausschließlich fachliche Qualifikation, persönliche Eignung und der konkrete Bedarf der jeweiligen Stelle.“ Entscheidend sei zudem, dass keine Interessenkonflikte oder Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, die eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung beeinträchtigen könnten.
Die internen Verfahren der CDU sollen sicherstellen, dass Einstellungen nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Damit positioniert sich die Fraktion deutlich gegen jegliche Form von Vetternwirtschaft im parlamentarischen Betrieb.
Grüne: Regelwerk soll verschärft werden
Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, erklärt eindeutig: „Nein, die Grünen-Landtagsfraktion beschäftigt keine Verwandten von Abgeordneten. Wir vermeiden ganz grundsätzlich solche Beschäftigungsverhältnisse.“ Diese Praxis diene der Vorbeugung von Abhängigkeitsverhältnissen und schaffe Klarheit sowie Offenheit – Voraussetzungen für professionelles Arbeiten im Politikbetrieb.
Die aktuelle Debatte sei nun Anlass, entsprechende Regelungen auch formal in das Fraktionsregelwerk aufzunehmen. Damit wollen die Grünen ihre bereits gelebte Praxis zusätzlich absichern und transparent gestalten.
AfD: Verweis auf Abgeordnetengesetz
Die AfD-Fraktion verweist auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, wenn es um Auskünfte über Mitarbeiter geht. Die Beschäftigung von Wahlkreismitarbeitern obliege ausschließlich den Abgeordneten selbst: „Die Fraktion hat hierauf keinen Einfluss und auch keine Kenntnisse über alle bestehenden Anstellungsverhältnisse.“
Bei der Personalauswahl stehe Leistung, Eignung und Befähigung im Vordergrund, wobei man sich strikt an die Vorgaben des Abgeordnetengesetzes halte. Zu konkreten Vorwürfen aus Medienberichten – etwa zur Beschäftigung der Ehefrau von AfD-Landeschef Ansgar Schledde beim Bundestagsabgeordneten Danny Meiners – erklärt die Fraktion, diese seien „öffentlich bekannt und rechtlich einwandfrei“. Die Einstellung sei ausschließlich aufgrund hoher fachlicher Qualifikation erfolgt, und es gebe keine Überkreuzbeschäftigungen.
Ursprung der Debatte
Angestoßen wurde die bundesweite Diskussion über Vetternwirtschaft durch den Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der AfD in Sachsen-Anhalt, wo Schmidt von 2022 bis 2025 Generalsekretär des Landesverbandes war. Ihm wurden Vorwürfe gemacht, sein Bundestagsmandat für private Geschäftsbeziehungen genutzt zu haben, während er selbst seinerseits Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen Parteikollegen richtete.
Die AfD im Bundestag hat Schmidt mittlerweile aus der Fraktion ausgeschlossen und ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Diese Vorgänge haben die Sensibilität für das Thema Vetternwirtschaft in der politischen Landschaft deutlich erhöht und zu den aktuellen Stellungnahmen der niedersächsischen Landtagsfraktionen geführt.



