Berliner Rechnungshof: Fördermittelvergabe war rechtswidrig
Berliner Rechnungshof: Fördermittelvergabe rechtswidrig

Die Berliner Fördermittelaffäre um Projekte gegen Antisemitismus erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der Landesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht, der dem RBB vorliegt, schwerwiegende Rechtsverstöße bei der Vergabe von Geldern durch die Kulturverwaltung festgestellt. Das Dokument soll offiziell am Freitag veröffentlicht werden.

Vernichtendes Urteil der Prüfer

Laut RBB kommen die Prüfer zu dem Schluss, dass die Berliner Kulturverwaltung mit einem Sonderverfahren für bestimmte Projekte gegen Haushaltspflichten und geltende Gesetze verstoßen hat. Der Landesrechnungshof hatte die Prüfung auf Wunsch der Kulturverwaltung selbst seit Mitte Dezember durchgeführt. Bereits seit vergangenem Herbst erschüttert der Skandal die Hauptstadt. Grüne und Linke werfen dem früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Wedl-Wilson vor, 2025 Fördermittel nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben zu haben. Dabei geht es um rund drei Millionen Euro aus einem Etat für Projekte von besonderer politischer Bedeutung.

Von Anfang an fehlerhaftes Verfahren

Der Landesrechnungshof stellt fest, dass das Vergabeverfahren von Beginn an fehlerhaft war. Bereits die Vorfestlegung auf bestimmte Projektträger sei willkürlich gewesen. Anfang 2025 standen zunächst 15 Vorschläge aus der CDU-Fraktion auf einer Liste, später kamen drei Wünsche der SPD hinzu. Es habe keine diskriminierungsfreien, nachvollziehbaren Auswahlkriterien gegeben. Die Vorfestlegung verletze den Gleichheitssatz und die Chancengleichheit anderer potenzieller Förderinteressenten, so die Prüfer.

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Besonders schwer wiegt die Feststellung, dass das Zuwendungsverfahren „evident rechtswidrig“ sei. Zwar habe die Verwaltung ein weites Ermessen bei der Festlegung von Förderschwerpunkten, dieses müsse jedoch nach klaren Regeln ausgeübt werden. Daran habe es gefehlt.

Mangelhafte Antragsprüfung und Verantwortlichkeit

Die Prüfer kritisieren zudem die Antragsprüfung: Die Verwaltung habe Anträge nur formal, nicht aber inhaltlich geprüft – obwohl dies zwingend notwendig sei, um Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung zu bewerten. Sechs der 13 Projekte hätten gar nicht aus dem entsprechenden Haushaltstitel finanziert werden dürfen, da sie nicht gemeinnützig seien. Diese sechs Vorhaben erhielten rund zwei Millionen Euro, also den Großteil der Mittel. Alle 13 umstrittenen Zuwendungsbescheide seien rechtswidrig, was die Frage nach möglichen Rückforderungen aufwerfe.

Der Bericht lasse keinen Zweifel daran, wer die Verantwortung trage: die Person, die die Bescheide unterzeichnet habe – Kultursenatorin Wedl-Wilson. Aus dem Prüfbericht zitiert der RBB: „Allen Bescheidverfügungen lagen jeweils die Antragsprüfungsvermerke bei, die ausdrücklich darauf hinwiesen, dass nur eine formale, aber keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist.“

Personelle Konsequenzen bereits gezogen

Bereits Anfang der Woche hatte der Skandal personelle Konsequenzen: Oliver Friederici, Staatssekretär für gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Kulturverwaltung, wurde von seinen Aufgaben entbunden. Kultursenatorin Wedl-Wilson begründete den Schritt mit den Empfehlungen des Rechnungshofberichts, der ihr zu diesem Zeitpunkt bereits vorlag. Der Druck auf die parteilose Senatorin wächst nun weiter, da der Bericht ihre direkte Verantwortung für die rechtswidrigen Bescheide belegt.

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