CDU empört: Amtsgericht Magdeburg ordnet Beschlagnahme im Zulagen-Streit an
Beschlagnahme im Zulagen-Streit: CDU empört

Beschlagnahme im Zulagen-Streit: CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt unter Druck

Das Amtsgericht Magdeburg hat einen bedeutenden Schritt im anhaltenden Zulagen-Streit um die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt unternommen. Mit einem offiziellen Beschluss ordnete das Gericht die Beschlagnahmung von sichergestellten Gegenständen und elektronischen Dateien an, die während einer früheren Durchsuchung beschlagnahmt wurden. Diese Materialien besitzen nach Ansicht des Gerichts potenzielle Beweisbedeutung für das laufende Ermittlungsverfahren.

Die Beschlagnahmung sei zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig, teilte das Amtsgericht in einer offiziellen Mitteilung mit. Gegen diese gerichtliche Anordnung kann die betroffene CDU-Fraktion noch formell Beschwerde einreichen. Bevor die Staatsanwaltschaft Magdeburg mit der Auswertung der gesicherten Beweismittel beginnen darf, muss jedoch zunächst die ausdrückliche Zustimmung des Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt eingeholt werden.

Hintergrund: Umstrittene Zulagen und parlamentarische Reform

Der aktuelle Konflikt hat seinen Ursprung in einer Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt. Diese bezog sich auf umstrittene Zulagen, die an Landtagsabgeordnete gezahlt wurden. Auslöser für die Ermittlungen war eine umfassende Parlamentsreform aus dem Jahr 2020. Seither sind zusätzliche Entschädigungen aus Fraktionsmitteln ausschließlich an bestimmte Funktionsträger erlaubt.

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Dazu zählen der Landtagspräsident, seine Stellvertreter, die Fraktionsvorsitzenden sowie die parlamentarischen Geschäftsführer. Alle darüber hinausgehenden Zulagen gelten seither als ausdrücklich unzulässig. Die CDU-Fraktion hatte jedoch in der Vergangenheit auch Zulagen an ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, ihre stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin sowie an verschiedene Arbeitsgruppenleiter ausgezahlt.

Bei diesen Zahlungen handelte es sich um Beträge in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Monat. Bereits im Jahr 2023 hatte der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt deutlich Stellung bezogen und erklärt, dass derartige Zulagen an Stellvertreter gar nicht mit dem geltenden Abgeordnetengesetz des Landes vereinbar seien.

Reaktion der CDU: Fassungslosigkeit und angekündigte Beschwerde

Innerhalb der CDU-Fraktion waren die umstrittenen Zusatzzahlungen unter anderem mit zusätzlichen Führungsaufgaben der betroffenen Abgeordneten gerechtfertigt worden. In Fraktionskreisen war zudem argumentiert worden, dass damit ein besonderer Mehraufwand ausgeglichen werden sollte.

CDU-Fraktionsvize Frank Bommersbach reagierte unmittelbar auf die jüngste gerichtliche Entscheidung. „Wir sind fassungslos und bedauern die Art und Weise, wie in dieser Angelegenheit miteinander umgegangen wird“, erklärte Bommersbach in einer ersten Stellungnahme. Der konkrete Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg liege der Fraktion bisher noch nicht schriftlich vor.

„Wir werden die Entscheidung des Amtsgerichts sorgfältig prüfen und Beschwerde gegen diese Entscheidung einreichen“, kündigte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende an. Die CDU-Fraktion hat die umstrittenen Zulagenzahlungen inzwischen vollständig ausgesetzt. Die Fraktionen von SPD und AfD zahlen vergleichbare Zulagen bereits seit längerer Zeit nicht mehr.

Rechtliche Entwicklung und Ermittlungsstand

Die aktuelle Beschlagnahmeanordnung folgt auf eine komplexe rechtliche Entwicklung. Aufgrund einer früheren Beschwerde der CDU-Fraktion hatte das Landgericht Magdeburg die ursprüngliche Durchsuchungsanordnung als nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig aufgehoben. Das Amtsgericht musste nun jedoch separat über die Beschlagnahme der bereits sichergestellten Beweismittel entscheiden.

Dateien und Dokumente, die nachweislich keinen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren aufweisen, müssen den Betroffenen zurückgegeben oder umgehend gelöscht werden. Laut Angaben des Amtsgerichts ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg derzeit gegen mehrere hochrangige CDU-Politiker.

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Zu den Beschuldigten zählen ein ehemaliger Fraktionsvorsitzender, der amtierende Fraktionsvorsitzende sowie zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der CDU. Ihnen wird der Verdacht der Untreue zur Last gelegt. Konkret besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020 entgegen den Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes unzulässige Zulagen an Fraktionsmitglieder angewiesen, veranlasst oder nicht beendet haben.

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf den Zeitraum nach der Parlamentsreform von 2020, als die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zulagenzahlungen deutlich verschärft wurden. Die Durchsuchung der Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD hatte bereits am 1. Juli des vergangenen Jahres stattgefunden, wobei die jetzt betroffenen Beweismittel zunächst sichergestellt wurden.