Tumulte und Freispruch: Prozess gegen Anti-Bundeswehr-Aktivisten in Schwerin endet mit Urteil
Vor dem Amtsgericht Schwerin kam es am 10. März 2026 zu einem aufsehenerregenden Prozess, der mit einem Freispruch für zwei Angeklagte endete. Die beiden Männer aus Schwerin, im Alter von 36 und 65 Jahren, hatten sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Bundeswehrsoldaten, Reservisten und Soldaten verantworten müssen. Die Verhandlung war von Störrufen und einem Zwischenfall geprägt, bei dem ein Zuschauer unter Protesten aus dem Saal getragen wurde.
Plakataktion zum Veteranentag löst Ermittlungen aus
Der Fall geht auf eine Plakataktion zurück, die kurz vor dem 1. Nationalen Veteranentag am 15. Juni 2025 stattfand. Ein Aktionsbündnis hatte in 15 deutschen Städten im Rahmen einer sogenannten „Adbusting“-Kampagne Plakate aufgehängt. In Schwerin brachten die beiden Angeklagten ein Plakat an einer Werbetafel an der Kieler Straße an, auf dem zu lesen war: „Abhängen mit Nazi-Preppern - Nein zum Veteranentag!“. Unter dem Eisernen Kreuz der Bundeswehr stand statt des offiziellen Schriftzugs der Begriff „Braunes Heer“.
Ein Ehepaar beobachtete die Aktion und verständigte die Polizei. In ihrer Aussage gaben sie an, nicht erkennen zu können, ob die Plakate in einem rechten oder linken Kontext standen. Die beiden Angeklagten hatten gegen einen daraufhin erlassenen Strafbefehl fristgerecht Einspruch eingelegt, was zum Prozess führte.
Tumulte und Schmerzgriff überschatten Verhandlung
Während der Verhandlung im Saal 3 des Landgerichts Schwerin kam es trotz Ermahnungen wiederholt zu Störrufen durch einen jungen Mann aus dem Kreis der Unterstützer und Sympathisanten der Angeklagten. Als dieser sich weigerte, den Saal auf Aufforderung der Justizwachtmeister zu verlassen, setzten die Beamten Zwang ein. Unter lauten Protestrufen und Schreien wurde der Zuschauer aus dem Saal getragen, wobei er sich über einen angewendeten Schmerzgriff beschwerte.
„Alles wegen eines Plakats“, stöhnte der ältere Angeklagte während des Tumults. Der Vorsitzende Richter bot dem Störer an, nach einer Beruhigung zurück in den Saal zu kehren, doch dieser verzichtete darauf. Mit dem später verkündeten Freispruch beruhigte sich die Situation weitgehend, und zahlreiche Zuschauer quittierten das Urteil mit Applaus.
Rechtliche Auseinandersetzung und Urteilsbegründung
Die Staatsanwaltschaft hatte für den älteren Angeklagten eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Euro und für den jüngeren 40 Tagessätze zu 40 Euro gefordert. Der 36-jährige Arbeitslose war bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, während der 65-jährige Rentner bei der Justiz als unbeschriebenes Blatt galt. Beide zeigten in ihren Befragungen Unverständnis für den Prozess, äußerten sich aber nicht weiter zum Vorwurf.
Der Vertreter der Anklagebehörde argumentierte, dass kritische Aussagen über die Bundeswehr zwar gesetzlich zulässig seien, aber nicht den Boden des sachlichen Diskurses verlassen dürften. Er sah die Plakat-Aussage als Beleidigung an, da sie einen Zusammenhang zwischen Bundeswehr und Wehrmacht herstelle.
Der Vorsitzende Richter hob hingegen die Bedeutung der Meinungsfreiheit hervor. Er betonte, dass diese von „enormer Bedeutung“ für die Demokratie sei. Verächtlichmachung, Schmähung und Verhöhnung von staatlichen Institutionen könnten zulässig sein, wenn dadurch ein Beitrag zur Sache geleistet werde. Im vorliegenden Fall sah er dies durch den Zusatz „Nein zum Veteranentag!“ gegeben und sprach die Angeklagten frei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Verkündung Berufung einzulegen.



