Unbemerkt in Kraft getreten: Neue Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte von Männern
Eine wenig diskutierte Bestimmung im neuen Wehrdienstgesetz verpflichtet männliche Personen im Alter von 17 bis 45 Jahren dazu, geplante Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten bei der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Diese Regelung trat bereits mit Jahresbeginn in Kraft, fand jedoch bisher kaum öffentliche Beachtung. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte entsprechende Informationen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Rechtliche Grundlage für den Ernstfall
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erläuterte, dass mit dieser Regelung der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt werde. „Die Bundeswehr muss für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält“, führte der Sprecher aus. Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetzestext auch außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen und endet mit Vollendung des 45. Lebensjahres.
Gleichzeitig betonte der Ministeriumssprecher jedoch einen wichtigen Aspekt: „Wir werden durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Diese Klarstellung soll verhindern, dass die Regelung zu unnötiger Bürokratie führt.
Historischer Hintergrund und praktische Umsetzung
Interessanterweise ist diese Regelung keine vollständige Neuerung. „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert“, erklärte der Sprecher auf Nachfrage. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, verwies er auf diesen historischen Kontext.
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft trat, hat als Kern die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von derzeit mehr als 180.000 auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten zu rekrutieren.
Ausnahmen und Genehmigungspraxis
Der Sprecher betonte, dass die Folgen dieser Regelung für junge Menschen grundsätzlich tiefgreifend seien, besonders im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig bleibt. „Aktuell werden konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“, so der Sprecher.
Eine wichtige Klarstellung lieferte er zur Genehmigungspraxis: „Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten ist immer dann zu erteilen, wenn für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist.“ Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, seien entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.
Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn bereits erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Der laufende Prüfungs- und Erarbeitungsprozess für die konkrete Umsetzung der Regelung sei noch nicht abgeschlossen, sodass man diesem nicht vorgreifen könne.



