Verteidigungsminister Pistorius plant Ausnahme von Meldepflicht für Auslandsaufenthalte
Das Verteidigungsministerium und Minister Boris Pistorius stehen wegen unklarer Meldepflichten für Auslandsreisen wehrfähiger Männer in der Kritik. Der SPD-Politiker kündigte nun an, noch innerhalb dieser Woche eine Ausnahme vom Wehrdienstgesetz zu beschließen, die lange Auslandsaufenthalte von der Genehmigungspflicht befreit.
Keine Genehmigung für Reisen notwendig
„Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, erklärte Pistorius der Deutschen Presse-Agentur. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse demnach nicht angezeigt werden. Diese Klarstellung erfolgt nach erheblichem Wirbel um mögliche Konsequenzen aus dem neuen Wehrdienstgesetz.
Kritisiert worden war, dass sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Das Verteidigungsministerium hatte bereits zuvor erklärt, durch Verwaltungsvorschriften klarzustellen, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig bleibe.
Scharfe Oppositionelle Kritik an Ministerium
Die scharfe Kritik am Ministerium und dem Minister ebbte nach den Äußerungen vom Wochenende jedoch nicht ab. Sara Nanni, verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte der „Rheinischen Post“: „Gerade ein Minister, der die großen Linien mit der Bevölkerung besprechen will, muss dafür sorgen, dass das handwerkliche Geschäft im eigenen Haus läuft.“
Die AfD erklärte, Pistorius sei gezwungen, eine signifikante Fehlkonstruktion im neuen Wehrdienstgesetz einzugestehen. Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, teilte mit: „Das derzeitige Männer-Ausreisechaos offenbart einmal mehr die eklatante Überforderung der Bundesregierung. Statt klarer, nachvollziehbarer und rechtssicherer Regelungen erleben wir ein politisches Flickwerk.“
Vorsorgliche Regelung für den Spannungsfall
Pistorius verteidigte die umstrittene Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes als notwendige Vorsorgemaßnahme. „Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein“, sagte der Minister. Für den Fall, dass sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, sei es entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar sei.
Gleichzeitig betonte Pistorius, dass der neue Wehrdienst freiwillig bleibe und niemand gegen seinen Willen eingezogen werde. „Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt“, erklärte er. Für den Spannungsfall kündigte er entsprechende Verfahren an, die etabliert würden.
Historischer Kontext und aktuelle Entwicklungen
Meldepflichten für Auslandsaufenthalte gab es formal bereits bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011, kamen damals jedoch nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums weiterhin angehalten, Umzüge anzuzeigen.
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist die Rekrutierung von Freiwilligen für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Personen in der Reserve.
Mitte Januar begann die Bundeswehr mit dem Versand von Fragebögen zum Wehrdienst an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljährig geworden sind. Der Jahrgang umfasst knapp 700.000 junge Männer und Frauen, wobei junge Männer die Fragen beantworten müssen und Frauen dies freiwillig tun können.
Politische Auseinandersetzungen und Zielmarken
Um das Gesetz für den neuen Wehrdienst hatte es wiederholt Streit gegeben, der sich vor allem um die Frage der Freiwilligkeit drehte. Letztlich setzte sich in der Koalition die SPD-Linie durch, die auf Freiwilligkeit pochte. Allerdings wurden Zielmarken für den sogenannten Aufwuchs – also mehr Soldatinnen und Soldaten in der Truppe – festgelegt.
Alle sechs Monate soll das Verteidigungsministerium darlegen, ob die Pläne noch im Ziel liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. Mit dem Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geänderten Nato-Ziele, zu denen auch umfangreiche Rüstungsinvestitionen gehören.



