Pistorius klärt auf: Keine Meldepflicht für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer
Pistorius: Keine Meldepflicht für Auslandsreisen

Verteidigungsminister stellt Meldepflicht für Auslandsaufenthalte klar

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat in dieser Woche eine wichtige Klarstellung zur umstrittenen Meldepflicht für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer angekündigt. Der Minister betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Männer der Altersgruppe 17 bis 45 Jahre derzeit keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte benötigen und längere Aufenthalte auch nicht angezeigt werden müssen.

Kritik an unklaren Regelungen im Wehrdienstgesetz

Zuvor hatte es erheblichen Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem neuen Wehrdienstgesetz gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Das Verteidigungsministerium hatte daraufhin erklärt, dass durch Verwaltungsvorschriften klargestellt werde, die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig bleibe.

Dennoch ebbte die scharfe Kritik am Ministerium und dem Minister nach den Äußerungen vom Wochenende nicht ab. Die Opposition übte deutliche Kritik an der Handhabung der Regelungen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Opposition übt scharfe Kritik an der Umsetzung

Die Verteidigungsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, sagte der „Rheinischen Post“: „Gerade ein Minister, der die großen Linien mit der Bevölkerung besprechen will, muss dafür sorgen, dass das handwerkliche Geschäft im eigenen Haus läuft.“

Die AfD erklärte, Pistorius sei gezwungen, eine signifikante Fehlkonstruktion im neuen Wehrdienstgesetz einzugestehen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner teilte mit: „Das derzeitige Männer-Ausreisechaos offenbart einmal mehr die eklatante Überforderung der Bundesregierung.“

Pistorius verteidigt vorsorgliche Regelung

Pistorius kündigte an, für den Spannungsfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes als notwendig – „und zwar vorsorglich“.

Der Minister erläuterte: „Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein.“ Im Verteidigungsfall sei es entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar sei und wer nicht.

Freiwilligkeit des neuen Wehrdienstes betont

Pistorius wies darauf hin, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei und niemand gegen seinen Willen eingezogen werde. „Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt.“ Der Minister betonte, dass der neue Wehrdienst so attraktiv gestaltet werden solle, dass dies möglichst lange so bleibe.

Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011, wobei die Regelung damals nicht zur Anwendung kam. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzuzeigen.

Hintergrund: Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist die Rekrutierung von Freiwilligen für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten. Zudem soll es 200.000 Soldatinnen und Soldaten in der Reserve geben.

Mitte Januar hatte die Bundeswehr damit begonnen, Fragebögen zum Wehrdienst zu verschicken. Diese gehen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljährig geworden sind. Der Jahrgang 2008 umfasst knapp 700.000 junge Männer und Frauen. Junge Männer müssen die Fragen beantworten, Frauen können das freiwillig tun.

Zielmarken und regelmäßige Berichterstattung

Um das Gesetz für den neuen Wehrdienst hatte es wiederholt Streit gegeben, der sich vor allem um die Frage der Freiwilligkeit drehte. Letztlich setzte sich in der Koalition die SPD-Linie durch, die auf Freiwilligkeit pochte.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Allerdings wurden Zielmarken für den sogenannten Aufwuchs – also mehr Soldatinnen und Soldaten in der Truppe – festgelegt. Alle sechs Monate soll das Verteidigungsministerium darlegen, ob die Pläne noch im Ziel liegen. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.

Mit dem Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geänderten Nato-Ziele. Dazu gehören auch der Kauf von Waffen, Militärtechnik und Ausrüstung im hohen dreistelligen Milliardenbereich.