AfD-Mitglied legt Brand an eigenem Auto und inszeniert politische Attacke
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat ein Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied eingeleitet, das im fränkischen Uffenheim sein eigenes Auto angezündet und versucht hatte, die Schuld dafür politisch linksgerichteten Gruppierungen zuzuschieben. Der Bezirksvorstand Mittelfranken beschloss den Ausschluss, wie der Bezirksverbands-Vorsitzende Andreas Haas mitteilte. Ein entsprechender Antrag wurde an das Landesschiedsgericht der Partei gerichtet, das nun endgültig entscheiden muss.
Polizei ermittelt und findet handfeste Beweise
Laut einem Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken gestand der Mann, den Brand gelegt und einen angeblichen Drohbrief der Antifa gefälscht zu haben. Auch eine angeblich gegen ihn gerichtete Graffiti-Schmiererei hatte er selbst angefertigt. Nach dem Brand und den Aussagen des Besitzers ermittelte zunächst der Staatsschutz, da eine politisch motivierte Straftat vermutet wurde. Als diese Ermittlungen ins Leere liefen, rückte der Eigentümer zunehmend in den Fokus der Polizei.
Bei der Analyse des angeblichen Drohbriefes wurden auffällige Übereinstimmungen mit der Handschrift des Mannes festgestellt, was die Ermittlungen entscheidend vorantrieb. Die Polizei in Nürnberg bestätigte, dass der Täter die Tat gestanden hat und damit versuchte, eine falsche politische Motivation vorzutäuschen.
AfD fühlt sich getäuscht und spricht von Ansehensverlust
Die AfD selbst hatte in einer Pressemitteilung vom 8. Februar zunächst von einem "feigen Anschlag" gegen ein Parteimitglied gesprochen. Nach den Enthüllungen der Polizei revidierte die Partei diese Darstellung und erklärte, das Mitglied habe Parteimitglieder getäuscht sowie einen erheblichen Ansehensverlust und Schaden für die Partei verursacht. Die Partei betonte, dass sie sich in ihrem öffentlichen Image geschädigt sieht und daher konsequent gegen das Mitglied vorgeht.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf interne Disziplinarmaßnahmen und die Sensibilität politischer Parteien bei reputationsschädigenden Vorfällen. Das Landesschiedsgericht der AfD muss nun prüfen, ob der Ausschlussantrag gerechtfertigt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die Parteistruktur ergeben könnten.



