Ermahnung für AfD-Spitzenkandidat Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt
Der sachsen-anhaltische AfD-Politiker Ulrich Siegmund hat eine offizielle Ermahnung vom Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger (CDU) erhalten. Grund sind Unstimmigkeiten bei der Offenlegung seiner früheren unternehmerischen Tätigkeiten. Ein Sprecher des Landtags bestätigte, dass das Prüfverfahren mit dieser Ermahnung abgeschlossen wurde.
Details zur Ermahnung bleiben unklar
Die Landtagsverwaltung wollte nicht konkretisieren, in welcher Hinsicht genau Siegmund ermahnt wurde. Sie verwies lediglich auf die allgemeinen Verhaltensregeln für Parlamentsmitglieder. In diesen Regeln heißt es, dass bei minder schweren Fällen oder leichter Fahrlässigkeit – etwa bei Überschreitungen von Anzeigefristen – eine Ermahnung ausgesprochen werden kann.
Gemäß den Vorschriften müssen Abgeordnete dem Landtag mitteilen, wenn sie Positionen in Unternehmensgremien wie Vorständen oder Aufsichtsräten innehaben. Diese Transparenzpflicht soll Interessenkonflikte vermeiden und die Integrität der parlamentarischen Arbeit gewährleisten.
Siegmund weist Vorwürfe zurück und hält Verfahren für überflüssig
Ulrich Siegmund, der als Co-Fraktionschef der AfD agiert, hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er betonte, seine Beteiligungen jährlich und ordnungsgemäß gemeldet zu haben und allen Meldepflichten nachgekommen zu sein. Auch nach der Ermahnung bleibt er bei seiner kritischen Haltung: „Ich halte dieses Prüfverfahren nach wie vor für überflüssig. Was fast zehn Jahre kein Problem war, soll es jetzt plötzlich sein“, erklärte der Politiker.
Hintergrund: Medienberichte und Firmenbeteiligungen
Auslöser des Prüfverfahrens waren Berichte der „BILD“-Zeitung im Februar, die auf mögliche Fehler bei den veröffentlichungspflichtigen Angaben Siegmunds hinwiesen. Daraufhin leitete die Landtagsverwaltung die Untersuchung ein. Inzwischen hat der 35-jährige AfD-Politiker sämtliche seiner Firmenbeteiligungen abgegeben.
Die politische Bedeutung des Falls ist nicht zu unterschätzen, da Sachsen-Anhalt am 6. September einen neuen Landtag wählt. Ulrich Siegmund führt die AfD als Spitzenkandidat in diesen Wahlkampf. Die Ermahnung könnte somit auch Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Partei in der heißen Phase des Wahlkampfes haben.
Landtagspräsident Schellenberger betonte indirekt die Wichtigkeit der Transparenzregeln, ohne direkt auf den Einzelfall einzugehen. Die Ermahnung unterstreicht, dass auch bei vermeintlich geringfügigen Verstößen die parlamentarischen Standards gewahrt werden müssen.



