AfD beantragt Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsheim-Vergabe in Brandenburg
AfD will U-Ausschuss zu Flüchtlingsheim-Vergabe in Brandenburg

AfD fordert Aufklärung zu Flüchtlingsheim-Vergabe in Brandenburg

Im Brandenburger Landtag hat die AfD-Fraktion einen Untersuchungsausschuss zur Verpachtung eines Gasthauses als Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beantragt. Der Antrag wurde am Donnerstag von 29 Abgeordneten der Partei eingebracht und wirft schwere Vorwürfe gegen den Landkreis auf.

Vorwürfe über wirtschaftliche Verflechtungen

AfD-Fraktionsvorsitzender Hans-Christoph Berndt schilderte im Landtag einen konkreten Fall: Ein Gasthaus sei dem Landkreis zunächst für 5.000 Euro monatlich als mögliche Flüchtlingsunterkunft angeboten worden. Nach Ablehnung dieses Angebots habe der Gastwirt das Objekt an einen Geschäftsmann verpachtet, der es erneut – nun für 21.000 Euro monatlich – dem Landkreis anbot. Der Landkreis habe diesem deutlich teureren Angebot zugestimmt.

„Es gibt seit Jahren Berichte über wirtschaftliche Verflechtungen des Landkreises mit immer denselben Personen“, erklärte Berndt. Die AfD wirft dem Landkreis vor, mit zwei Geschäftsleuten bei der Flüchtlingsunterbringung nach 2015 „schmutzige Geschäfte“ gemacht zu haben.

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Steuergelder in Millionenhöhe im Fokus

Laut Berndt geht es bei den Vorwürfen um Beträge von über 100 Millionen Euro an Steuergeldern. Die AfD habe bereits mehrfach Anfragen an die Landesregierung gestellt, diese habe jedoch stets erklärt, keinerlei Anhaltspunkte für Probleme zu sehen.

„Sehen Sie diesen Untersuchungsausschuss als eine Möglichkeit, Misstrauen abzubauen und offene Fragen zu klären“, appellierte Berndt an die anderen Fraktionen. Mit dem Antrag der AfD-Abgeordneten ist das Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses formal erfüllt.

Politische Reaktionen und Verfahrenshürden

CDU und SPD beantragten jedoch die Überweisung des AfD-Antrags in den Hauptausschuss. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Ludwig Scheetz, kritisierte, die AfD habe erst 48 Stunden vor der Landtagssitzung einen sehr umfassenden Einsetzungsbeschluss vorgelegt.

„Wir sollten fachlich prüfen, ob das am Ende zustimmungsfähig ist“, sagte Scheetz. Beim „scharfen Schwert“ eines Untersuchungsausschusses müsse man genau prüfen, ob dieses Instrument für das Thema wirklich geeignet sei.

Das Verfahren könnte sich dadurch um Monate verzögern. Scheetz verwies darauf, dass zunächst der Hauptausschuss über das Anliegen beraten und möglicherweise eine Anhörung zur rechtlichen Zulässigkeit durchführen müsse.

Weitere politische Positionen

Die BSW-Fraktion enthielt sich in der Abstimmung weitgehend. Parlamentarischer Geschäftsführer Falk Peschel begründete dies mit Zweifeln an der Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses: „Ob die Flüchtlingsunterbringung in Ostprignitz-Ruppin und die Aufsicht der Landesregierung darüber wirklich eines Untersuchungsausschusses bedarf, bezweifeln wir.“

Berndt kündigte angesichts der Verzögerungen an, mit einer Eilentscheidung des Landesverfassungsgerichts die Einsetzung des Gremiums erzwingen zu wollen. Der politische Konflikt fällt in eine sensible Zeit: Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird am 7. Juni ein neuer Landrat gewählt, da die achtjährige Amtszeit von Ralf Reinhardt (SPD) in diesem Jahr endet.

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