Landtag Niedersachsen untersucht verspätete Meldung von Firmenbeteiligung durch AfD-Politiker Schledde
Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde steht wegen einer möglicherweise verspäteten Offenlegung einer Firmenbeteiligung unter Prüfung durch den Landtag. Schledde, der zugleich stellvertretender Fraktionschef der AfD im Parlament ist, soll laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung mit 35 Prozent an der Isterberg Event GmbH beteiligt sein. Diese Firma organisiert nach Angaben auch Veranstaltungen für die AfD, was Fragen nach möglichen finanziellen Vorteilen für den Politiker aufwirft.
Prüfung durch Landtagspräsidentin Naber eingeleitet
Die Landtagsverwaltung bestätigte, dass Schledde die Beteiligung erst Ende Februar mitteilte – und dies erst, nachdem die Zeitung den Sachverhalt öffentlich gemacht hatte. Landtagspräsidentin Hanna Naber von der SPD hat nun eine Untersuchung des Vorfalls angeordnet. Die zentrale Frage ist, ob Schledde gegen die Meldepflichten für Abgeordnete verstoßen hat, die eine zeitnahe Offenlegung von wirtschaftlichen Interessen vorschreiben.
AfD verteidigt Schledde – Schweigen zu finanziellen Details
Ein Sprecher der AfD Niedersachsen erklärte, Schledde habe seine Nebeneinkünfte seit Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit stets korrekt und in Abstimmung mit der Landtagsverwaltung angegeben. Allerdings verweigerte die Partei jegliche Auskunft darüber, ob Schledde über die Firmenbeteiligung finanziell von AfD-Veranstaltungen profitiert und in welcher Höhe dies gegebenenfalls geschieht. Die Landtagsverwaltung führte aus, dass Schledde nach eigenen Angaben keine veröffentlichungspflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung erzielt habe.
Mögliche Sanktionen: Ordnungsgeld bis zu 51.000 Euro
Gemäß der Geschäftsordnung des Landtags müssen Abgeordnete Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften melden, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen entsteht. Bei Einkünften über 1.000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich ist auch die Höhe anzugeben. Sollte das Landtagspräsidium einen Verstoß gegen diese Pflichten feststellen, kann es ein Ordnungsgeld verhängen, das maximal bis zur Hälfte der jährlichen Grundentschädigung beträgt – im Extremfall bis zu rund 51.000 Euro.
Details zur Meldung und bisherige Tätigkeiten
Die Landtagsverwaltung teilte nicht mit, mit welchem genauen Anteil Schledde seine Beteiligung angegeben hat, verwies aber darauf, dass eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent anzeigepflichtig ist. Bislang waren auf Schleddes Abgeordnetenseite folgende Tätigkeiten verzeichnet:
- Selbstständige Tätigkeit als Bauunternehmer
- Geschäftsführender Gesellschafter einer Klinkerbau-Gesellschaft
- Beteiligungen an dieser Klinkerbau-Gesellschaft und einer gleichnamigen Verwaltungsgesellschaft
Diese Angaben werden nun aufgrund von Aktualisierungen durch Schledde überprüft. Die Prüfung durch Landtagspräsidentin Naber ist noch nicht abgeschlossen, und es bleibt abzuwarten, ob formelle Konsequenzen folgen werden.



