Landtag prüft möglichen Verstoß gegen Verhaltensregeln
Neuer Ärger für Ulrich Siegmund (35), den Spitzenkandidaten der AfD für die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Nach der bereits bekannten Filzaffäre steht der Politiker nun erneut in der Kritik. Der Landtag prüft derzeit, ob Siegmund gegen die geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete verstoßen hat.
Unvollständige Angaben zu Unternehmensbeteiligungen
Ulrich Siegmund ist Geschäftsführer und Anteilseigner von zwei Firmen, die ihren Sitz an einer Briefkasten-Adresse bei einem Firmenservice im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg haben. Nach den Verhaltensregeln des Landtages von Sachsen-Anhalt müssen Abgeordnete der Landtagsverwaltung jedoch anzeigen, wenn sie dem Vorstand, Aufsichtsrat oder sonstigen Gremien eines Unternehmens angehören.
Auf der offiziellen Seite mit den veröffentlichungspflichtigen Angaben von Ulrich Siegmund finden sich allerdings nur Informationen zu einer Firma: der REIMA Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, die sich mit dem Vertrieb von Duftstoffen beschäftigt. Seit 2017 ist der AfD-Politiker jedoch auch Geschäftsführer und Gesellschafter mit 50 Prozent Anteil an der REIMA Beteiligung und Verwaltung GmbH. Diese Angaben fehlen auf seiner veröffentlichungspflichtigen Seite.
Landtagsverwaltung leitet Prüfverfahren ein
Die Landtagsverwaltung erklärte auf Anfrage, dass ihr entsprechende Informationen über Siegmunds Funktionen bei der zweiten Firma nicht vorliegen. Holger Grünert, stellvertretender Pressesprecher der Landtagsverwaltung, sagte dazu: „Vorliegend könnte ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 2 der Verhaltensregeln für Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt gegeben sein. Daher sind Schritte nach § 11 VR zu prüfen.“
Inzwischen hat die Landtagsverwaltung ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet. Ulrich Siegmund bestreitet indes einen möglichen Verstoß gegen die Verhaltensregeln. Gegenüber Medien erklärte er: „Zu Beginn meines Abgeordnetenmandates im Landtag von Sachsen-Anhalt habe ich auf meine gewerbliche Tätigkeit als Geschäftsführer und Gesellschafter im Unternehmen REIMA Vertriebsgesellschaft ordnungsgemäß hingewiesen und seither die notwendigen Folgemitteilungen geleistet.“
Unklare Angaben zur zweiten Firma
Zu seiner zweiten Firma sagte Siegmund: „Die notwendigen Informationen zur Einordnung und die Rolle der Komplementärgesellschaft sind der Landtagsverwaltung bekannt. Ich bin meiner Mitteilungspflicht nachgekommen.“ Auf die konkrete Nachfrage, wann und in welcher Form er den Landtag über seine Funktionen bei der Firma REIMA Beteiligung und Verwaltung GmbH informiert hat, antwortete der AfD-Spitzenkandidat jedoch nicht.
Die beiden Firmen des Politikers haben ihren Sitz an einer Briefkasten-Adresse in Berlin-Prenzlauer Berg. Eigene Büroräume besitzen die Unternehmen an dieser Adresse nicht. Seit 2017 ist Ulrich Siegmund nicht nur Gesellschafter, sondern auch Geschäftsführer der REIMA Beteiligung und Verwaltung GmbH.
Das Prüfverfahren des Landtages läuft derzeit und könnte für den AfD-Spitzenkandidaten kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt weitere politische Konsequenzen haben. Die Opposition wird diese Entwicklung mit Sicherheit aufmerksam verfolgen und möglicherweise parlamentarische Initiativen daraus ableiten.



