Sachsen-Anhalt verbietet Parteienwerbung an Schulen vor Landtagswahl
Parteienwerbung an Schulen in Sachsen-Anhalt verboten

Sachsen-Anhalt setzt klare Regeln für Parteienwerbung an Schulen vor Landtagswahl

Das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt hat vor der anstehenden Landtagswahl im September einen neuen Erlass veröffentlicht, der den Umgang mit parteipolitischer Werbung und Besuchen von Politikern an Schulen regelt. Bildungsminister Jan Riedel (CDU) betonte, dass damit auch klare Vorgaben zum Umgang mit extremistischen Akteuren geschaffen werden. Verfassungsfeindliche und rassistische Positionen dürfen demnach nicht als legitim hingenommen werden, und Lehrkräfte sind verpflichtet, solche Äußerungen kritisch zu reflektieren.

Parteienwerbung in Schulen ist grundsätzlich untersagt

Laut dem Erlass ist Werbung für Parteien in Form von Flyern, Plakaten oder Wahlkampfmaterialien in den Schulen des Landes grundsätzlich nicht erlaubt. Dies soll sicherstellen, dass die Schulen als neutrale Orte der Bildung erhalten bleiben. Allerdings sind Veranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich diskutiert werden, ohne Schülerinnen und Schüler zu bevormunden, weiterhin zulässig. Der Erlass erlaubt es ausdrücklich, dass Politiker den Unterricht besuchen, sofern diese Besuche pädagogisch eingebettet sind und auf Ausgewogenheit bei den politischen Positionen geachtet wird.

Beutelsbacher Konsens als Grundlage der politischen Bildung

Der Erlass verankert den sogenannten Beutelsbacher Konsens als Grundlage der politischen Bildung an den Schulen in Sachsen-Anhalt. Dies bedeutet, dass Schüler nicht indoktriniert werden dürfen, kontroverse Positionen im Unterricht fair dargestellt werden müssen und junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Urteil zu entwickeln. Zum Umgang mit extremistischen Akteuren heißt es, dass verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen nicht als legitime Alternativen dargestellt werden dürfen. Schulen erhalten Unterstützung durch das Bildungsministerium, das Landesschulamt und die Landeszentrale für politische Bildung.

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Berliner Bündnis fordert Verbot von AfD-Besuchen an Schulen

Parallel dazu gibt es in Berlin, wo ebenfalls im September gewählt wird, Diskussionen über den Umgang mit politischen Besuchen an Schulen. Ein breites Bündnis aus der Zivilgesellschaft, darunter die Bildungsgewerkschaft GEW, der Landesjugendring, Eltern gegen Rechts, der Kinderschutzbund, die AWO und der Landeselternausschuss, fordert in einem offenen Brief an den Senat, AfD-Politikern Auftritte an Schulen zu verbieten. Die AfD wird darin als rechtsextreme Partei bezeichnet, deren Programmatik nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Die AfD selbst kritisierte diesen Vorstoß scharf.

Neutralitätsgebot und Entscheidungsfreiheit der Schulen

Aus der Berliner Bildungsverwaltung wurde betont, dass bei der Einbindung politischer Interessenvertreter in Gesprächsrunden das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten ist. Schulen müssen nicht alle im Parlament vertretenen Parteien zu derselben Veranstaltung einladen, dürfen jedoch keine parlamentarisch vertretene Partei pauschal ausschließen. Gleichzeitig haben einzelne politische Akteure keinen Anspruch darauf, eingeladen zu werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung oder der unterrichtenden Lehrkraft, was die Autonomie der Bildungseinrichtungen unterstreicht.

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