Superwahljahr 2026: Vier Wahlakte mit weitreichenden Konsequenzen
Berlin • Das Jahr 2026 entwickelt sich zu einem politischen Superwahljahr mit dem Potenzial, die Regierungskoalition in Berlin grundlegend zu erschüttern und die politische Landschaft der Bundesrepublik nachhaltig zu verändern. Insgesamt stehen fünf Landtags- und drei Kommunalwahlen in den Monaten März und September an, beginnend mit den ersten Urnengängen in Baden-Württemberg und Bayern am kommenden Sonntag. Experten sprechen bereits von einem politischen Drama in vier Akten, dessen Ausgang ungewiss bleibt.
Erster Akt: Die Erschütterung der Berliner Koalition
Der erste Akt des Wahljahres spielt sich vor allem in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ab, wo am Sonntag beziehungsweise am 22. März neue Landtage gewählt werden. Innerhalb der schwarz-roten Koalition in Berlin hatte man bei CDU und SPD lange Zeit insgeheim auf eine Art Punkteteilung gehofft: Die CDU sollte in Baden-Württemberg triumphieren und nach 15 Jahren wieder den Ministerpräsidenten stellen, während in Rheinland-Pfalz die SPD mit Ministerpräsident Alexander Schweitzer an der Macht bleiben würde.
Mit einem solchen Ergebnis könnten beide Bundesparteien relativ gut leben, und unmittelbare Folgen für die Koalitionsarbeit in Berlin wären zunächst nicht zu erwarten gewesen. Die Koalitionäre gaben sich lange Zeit ziemlich sicher, dass dieses Szenario eintreten würde. Doch spätestens seit den jüngsten Umfragen für Baden-Württemberg Ende vergangener Woche ist es mit dieser Zuversicht vorbei.
Die CDU, die seit Herbst 2023 in Umfragen einen stabilen Vorsprung hatte und zwischenzeitlich sogar bis auf 16 Prozentpunkte zulegen konnte, liegt nun nur noch ein bis zwei Prozentpunkte vor den regierenden Grünen. Gleichzeitig ist die SPD unter die kritische Zehn-Prozent-Marke gerutscht und droht, ihr bisher schlechtestes Ergebnis von 11 Prozent aus dem Jahr 2021 nochmals deutlich zu unterbieten.
Sollte CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel die Wahl gegen den ehemaligen Bundesagrarminister und Ex-Grünen-Bundesvorsitzenden Cem Özdemir tatsächlich verlieren, würde dies für die Union eine mittlere politische Katastrophe bedeuten. Sie müsste dann die parallel stattfindende Wahl in Rheinland-Pfalz unbedingt gewinnen, um die Niederlage auszugleichen. Die letzten beiden Wahlkampfwochen dort dürften dann besonders konfrontativ zwischen den beiden Berliner Koalitionspartnern verlaufen.
Zweiter Akt: Reformdebatten zwischen den Wahlterminen
Der Ausgang der beiden Landtagswahlen im März wird sich unmittelbar darauf auswirken, wie Union und SPD ihre großen Sozialreformprojekte angehen werden. Je schlechter die Ergebnisse für eine der beiden Seiten ausfallen, desto größer dürfte das Bedürfnis nach politischer Profilierung innerhalb der Koalition werden.
Zwischen den beiden Wahlmonaten März und September plant die Koalition, ihre bedeutendsten Reformvorhaben auf den Weg zu bringen. Ende März sollen die konkreten Vorschläge zur Reform der Pflege und der Krankenversicherung vorliegen. Bis zur Mitte des Jahres soll zudem die Rentenkommission ihre Arbeit abschließen und entsprechende Empfehlungen vorlegen.
„Der Zeitplan steht fest und wurde verabredet“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach dem jüngsten CDU-Parteitag vergangene Woche gegenüber dem Sender RTL/n-tv. Er gehe davon aus, dass die Gesetzgebungsarbeit im zweiten Halbjahr abgeschlossen werden könne. „Das sollten wir auch tun, denn dieses Jahr ist auch für unsere Regierungstätigkeit von entscheidender Bedeutung.“
Auch personelle Fragen könnten sich nach den Wahlen im März neu stellen, auch wenn Kanzler Merz solche Spekulationen bisher vehement zurückweist. Im Mai will sich Unions-Fraktionschef Jens Spahn in der Bundestagsfraktion wiederwählen lassen, wobei ihm von einigen Seiten vorgeworfen wird, die Fraktion nicht ausreichend im Griff zu haben. Auch SPD-Chef Lars Klingbeil gilt seit einem enttäuschenden Wahlergebnis beim Parteitag im vergangenen Jahr als politisch angeschlagen.
Dritter Akt: Der mögliche Machtwechsel durch die AfD
Die politisch spannendsten Wahlen des Jahres finden im September in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt statt. Dort geht es vor allem um eine zentrale Frage: Wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die AfD in einem Bundesland an die Regierungsmacht kommen?
In Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD in aktuellen Umfragen bei 35 bis 37 Prozent und ist damit noch relativ weit von einer absoluten Mehrheit entfernt. In Sachsen-Anhalt kommt sie dagegen auf beachtliche 39 bis 40 Prozent. Zwar reicht dies immer noch nicht für eine alleinige Regierungsbildung, aber weit entfernt davon ist die AfD in diesem Bundesland nicht mehr.
Aber selbst wenn es nicht zu einem Regierungswechsel kommt, dürfte die Regierungsbildung in beiden ostdeutschen Ländern äußerst schwierig werden. Den Umfragen zufolge sind die sogenannten Parteien der Mitte, die voraussichtlich in die Landtage einziehen würden – also CDU und SPD –, weit von einer eigenen Mehrheit entfernt. Linke, AfD und BSW kommen in beiden Ländern zusammen auf über 50 Prozent der Stimmen.
Vierter Akt: Die Richtungsentscheidung der Union
Eine solche politische Konstellation würde vor allem die CDU möglicherweise vor eine grundlegende Richtungsentscheidung stellen, über die derzeit noch niemand öffentlich sprechen möchte. Bereits im Jahr 2018 hatte ein CDU-Parteitag Koalitionen und ähnliche Kooperationen sowohl mit der AfD als auch mit der Linkspartei kategorisch ausgeschlossen.
Ohne die Stimmen einer dieser beiden Parteien könnte jedoch eine Regierungsbildung mit stabiler parlamentarischer Mehrheit in manchen Bundesländern unmöglich werden. Was dann? Auf diese brisante Frage gibt es innerhalb der Union bisher keine klaren Antworten.
Die Absage von Bundeskanzler Friedrich Merz an Koalitionen mit der AfD klang auf dem Parteitag vergangener Woche noch etwas entschiedener aus als die Ablehnung einer Zusammenarbeit mit der Linken. Im Prinzip schließt er jedoch beide Optionen weiterhin kategorisch aus. Die Unionsparteien werden versuchen, diese heikle Debatte so lange wie möglich zu vermeiden, bis die Wahlen im Herbst abgeschlossen sind.
Sollte die AfD tatsächlich in einem Bundesland den Regierungschef stellen, hätte dies weitreichende verfassungspolitische Konsequenzen. Der betreffende Ministerpräsident wäre dann automatisch Mitglied der Ministerpräsidentenkonferenz, damit an länderübergreifenden Entscheidungen beteiligt und regelmäßig zu Gesprächen im Bundeskanzleramt eingeladen.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, wies vor wenigen Wochen im „Tagesspiegel“ nachdrücklich darauf hin, dass die Partei in einem solchen Fall Zugriff auf „schützenswerte und sensible Daten und Informationen“ erhalten würde. „Wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, wie offen wir dann mit Informationen im Sicherheitsverbund noch umgehen könnten“, warnte der BKA-Chef mit deutlichen Worten.



