Bayern bremst geplante Verschärfung der Mietwagen-Einziehung bei illegalen Rennen
Illegale Straßenrennen mit gemieteten Supersportwagen sorgen regelmäßig für Schlagzeilen und gefährden die Verkehrssicherheit. Während der Bundesrat mehrheitlich eine Verschärfung der Einzugsregeln für missbrauchte Mietfahrzeuge beschlossen hat, stellt sich Bayern als Bremser dieser Initiative dar.
Der Konflikt um die Einziehungsmöglichkeiten
Nach aktueller Rechtslage können Fahrzeuge eingezogen werden, wenn sie für Straftaten wie illegale Straßenrennen oder Drogentransport genutzt werden. Bei Mietwagenbetrieben gilt jedoch die Besonderheit, dass eine Einziehung nur möglich ist, wenn der Vermieter zumindest leichtfertig dazu beigetragen hat, dass sein Fahrzeug für kriminelle Handlungen missbraucht wurde.
Die Berliner Senatsverwaltung kritisiert diese Regelung als zu unpraktikabel, da das schuldhafte Verhalten der Vermieter oft nicht nachweisbar sei. Manche Sportwagenvermieter sollen sogar gezielt Amateur-Rennfahrer und kriminelle Kreise als Kundschaft ansprechen.
Bayerns Position: Eigentumsrecht vor Verschärfung
Anders als bei vergangenen Gesetzesverschärfungen positioniert sich Bayern in diesem Fall als Gegner der geplanten Regelung. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) begründet die Ablehnung mit dem Schutz des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts.
Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte eine Einziehung bei unbeteiligten Dritten nur dann möglich sein, wenn diese zumindest leichtfertig gehandelt und hierdurch die Tat gefördert haben, erklärt ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums. Die Staatsregierung bewertet das Eigentumsrecht in diesem Kontext höher als andere Bundesländer.
Die aktuelle Situation und nächsten Schritte
Der Bundesrat hat den Berliner Gesetzentwurf bereits mehrheitlich beschlossen, der künftig bereits einfache Fahrlässigkeit seitens der Autovermieter für eine Einziehung ausreichen lassen würde. Unterstützung erhielt die Initiative auch vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat, dessen Präsident Manfred Wirsch illegale Rennen als rücksichtsloseste Form von Egoismus im Straßenverkehr bezeichnet.
Trotz der bayerischen Blockade wird der Gesetzentwurf nun ohne Zustimmung des Freistaats dem Bundestag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Die Diskussion um den angemessenen Umgang mit missbrauchten Mietwagen bleibt damit auf der politischen Agenda.
Die Mietwagenbranche selbst versucht bereits durch eigene Maßnahmen Risiken zu minimieren:
- Altersbeschränkungen von 21 bis 25 Jahren für Sportwagen-Vermietungen
- Mindestbesitzdauer des Führerscheins von drei bis fünf Jahren
- Substantielle Kautionen als finanzielle Abschreckung
Dennoch zeigen Polizeistatistiken, dass vor allem jüngere Männer der Versuchung erliegen, gemietete Supersportwagen von Marken wie Ferrari, Lamborghini oder Porsche auf öffentlichen Straßen auszufahren. Die Folgen sind oft verheerend: zerstörte Fahrzeuge im Wert mehrerer 100.000 Euro und nicht selten Verletzungen unbeteiligter Verkehrsteilnehmer.



