EuGH kippt Bayerns Familiengeld: Söder erleidet juristische Schlappe
EuGH kippt Bayerns Familiengeld: Söder erleidet Schlappe

EuGH kippt Bayerns Familiengeld: Söder erleidet juristische Schlappe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem bayerischen Familiengeld eine klare Absage erteilt. In einem aktuellen Urteil entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg, dass die mittlerweile auslaufende Sozialleistung für Familien mit kleinen Kindern gegen EU-Recht verstößt. Damit gab das Gericht einer Klage der Europäischen Kommission statt und setzte einen Schlusspunkt hinter eine jahrelang umstrittene Politik der CSU unter Ministerpräsident Markus Söder.

Diskriminierung von mobilen Beschäftigten als Kernproblem

Hintergrund der Klage ist eine als diskriminierend eingestufte Regelung: Erwerbstätige erhielten weniger Geld, wenn ihre Kinder in EU-Mitgliedstaaten mit geringeren Lebenshaltungskosten wohnten. Der EuGH sah darin, in Übereinstimmung mit der Kommission, eine Benachteiligung von mobilen Beschäftigten. In der Begründung hieß es, Wanderarbeitnehmer müssten denselben Zugang zu sozialpolitischen Leistungen haben wie inländische Arbeitnehmer, da auch sie durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen beitragen.

Dieses Urteil folgt einem Präzedenzfall aus dem Jahr 2022, als der EuGH eine ähnliche Regelung in Österreich für rechtswidrig erklärte. Die bayerische Variante des Familiengelds, die 2018 eingeführt wurde, sah Zahlungen von 250 Euro pro Monat und Kind für Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr vor, mit einer Erhöhung auf 300 Euro ab dem dritten Kind. Die Leistung wurde unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gewährt.

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Praktische Auswirkungen bleiben begrenzt

Obwohl das Urteil eine juristische Niederlage für die bayerische Landesregierung darstellt, sind die praktischen Konsequenzen als gering einzuschätzen. Das Familiengeld wurde bereits im vergangenen Jahr gestrichen, und aktuell erhalten nur noch Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren wurden, die finanzielle Unterstützung des Freistaats. Stattdessen investiert Bayern die Mittel nun direkt in den Ausbau von Betreuungsangeboten.

Deutschland ist durch das EuGH-Urteil verpflichtet, für EU-rechtskonforme Regeln zu sorgen. Da die Leistung jedoch ohnehin ausläuft, dürften sich keine größeren Änderungen ergeben. Über die Jahre hinweg hatte Bayern mehrere Milliarden Euro im Rahmen des Familiengelds ausgezahlt, was von der Opposition damals als Wahlgeschenk von Markus Söder kritisiert wurde.

Die Entscheidung des EuGH unterstreicht die Bedeutung europäischer Rechtsgrundsätze in der Sozialpolitik und setzt ein klares Signal gegen diskriminierende Praktiken innerhalb der EU. Für die CSU und Ministerpräsident Söder bedeutet dies eine öffentliche Schlappe, auch wenn die unmittelbaren Folgen begrenzt bleiben.

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