Berlin plant Fahrverbot für säumige Unterhaltszahler: Millionen-Schulden belasten Staatskasse
Berlin: Führerscheinentzug bei Unterhaltsschulden geplant

Berlin will Führerscheinentzug bei Unterhaltsschulden durchsetzen

Die Hauptstadt Berlin plant eine drastische Maßnahme gegen säumige Unterhaltszahler: Wer seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern nicht nachkommt, dem soll künftig der Führerschein entzogen werden. Diese Ankündigung macht Jugend-Staatssekretär Falko Liecke von der CDU deutlich. „Eltern, die schuldhaft ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, müssen klare Konsequenzen spüren, denn es sind ihre Kinder, die leiden“, betont Liecke gegenüber der Presse.

Milliardenschwere Vorleistungen des Staates

Die Dimension des Problems ist enorm: Im vergangenen Jahr musste der Staat bundesweit 3,27 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss leisten. Das sind 300 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2024. Allein in Berlin summierten sich die Unterhaltsschulden auf 297 Millionen Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber 173 Millionen Euro im Jahr 2020. Für insgesamt 47.344 Kinder in der Hauptstadt sprang der Staat ein.

Die Rückholquote dieser gewaltigen Summen gestaltet sich jedoch äußerst schwierig. Bundesweit konnten die Jugendämter nur 585 Millionen Euro zurückfordern, was einer Quote von lediglich 18 Prozent entspricht. In Berlin liegt die Rückholquote sogar noch niedriger bei 14,8 Prozent. Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums erklärt: „Das liegt überwiegend daran, dass der nach der Familienkonstellation eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur teilweise leistungsfähig ist.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rechtliche Grundlagen und offene Fragen

Rechtlich wäre ein Führerscheinentzug bereits seit August 2017 möglich, wie das Familienministerium unter Verweis auf § 44 des Strafgesetzbuches bestätigt. Dennoch müssen vor einer praktischen Umsetzung noch zahlreiche Fragen geklärt werden. Wer verhängt den Entzug – das Jugendamt oder ein Gericht? Kann ein Anwalt die Maßnahme verzögern? Wie lange gilt das Fahrverbot – bis zum Beginn der Ratenzahlung oder bis zur vollständigen Tilgung der Schulden? Und was geschieht, wenn der Betroffene den Führerschein für seinen Beruf benötigt?

Der Berliner Senat zeigt sich entschlossen, diese Regelung „schnellstmöglich umzusetzen“. Finanzexperte Sebastian Schlüsselburg von der SPD setzt dabei auf spezialisierte Teams, wie sie bereits in einigen Stadtbezirken existieren. „Wir müssen bei der Eintreibung besser werden“, fordert Schlüsselburg.

Internationale Vergleiche zeigen härtere Sanktionen

Im internationalen Vergleich geht Deutschland mit dem geplanten Führerscheinentzug noch vergleichsweise milde vor. In Dänemark können bei Unterhaltsschulden nicht nur Fahrzeuge, sondern auch andere bewegliche Gegenstände gepfändet und versteigert werden. In den USA droht bei einem Rückstand von etwa 2125 Euro bereits die Einziehung des Reisepasses. Australien kann ein Reiseverbot verhängen, und nach französischem Recht steht bei zweimonatiger Nichtzahlung sogar Haftstrafe im Raum.

Die Diskussion um wirksame Sanktionen gegen säumige Unterhaltszahler gewinnt angesichts der stetig steigenden Schuldenberge weiter an Bedeutung. Während der Staat Jahr für Jahr Milliardenbeträge vorstrecken muss, leiden tausende Kinder unter den finanziellen Folgen zerrütteter Familienverhältnisse. Die geplante Maßnahme in Berlin könnte daher ein wichtiger Schritt sein, um die Zahlungsmoral zu erhöhen und die Staatskasse zu entlasten.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration